Das deutsche Umweltrecht ist detailliert und vielschichtig. Es umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht). Grundkenntnisse im Bereich Umweltrecht sind daher heute an fast jedem produktionsbezogenen Arbeitsplatz Standard. Wer nicht über diese Kenntnisse verfügt, kann einen Betrieb nicht legal führen und in vielen Abteilungen auch nicht arbeiten. Außerdem werden hohe Haftungsrisiken und Wettbewerbsnachteile in Kauf genommen und Chancen zur effizienteren Betriebsführung vergeben.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind jedoch vielfach kaum noch in Lage, alle Vorschriften zu kennen und sie bei ihrem unternehmerischen Handeln ständig präsent zu haben. Mitarbeiter mit Kenntnissen im Umweltrecht sind daher gefragt, auch da durch sie auf teuren juristischen Beistand verzichtet werden kann.
Kursinhalt
Grundzüge des Umweltverwaltungs- und verfassungsrecht
Systematik des Umweltrechts (Hierarchie der Normen, Prüfschema etc.)
Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts
Europäisches Umweltrecht
Immissionsschutzrecht (Schwerpunkt: Recht der genehmigungsbedürftigen Anlagen)
Energieumweltrecht
Wasserrecht
Abfallrecht
Chemikalienrecht/Stoffrecht
Bodenschutzrecht
Naturschutzrecht
Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen im Unternehmen (Compliance)
Anforderungen
Eine Ausbildung oder ein Studium im kaufmännischen oder technischen Bereich werden vorausgesetzt.
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