Schulbegleiter - auch Integrationshelfer oder Schulassistenten genannt - unterstützen Kinder mit psychischen Störungen und geistigen oder körperlichen Behinderungen, die an einer Regelschule unterrichtet werden, langfristig und individuell. Das Ziel ist die Eingliederung in die Schulgemeinschaft sowie die Verbesserung ihrer lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten. Schulbegleiter sind also zum einen für die ggf. notwendige medizinische Pflege des Kindes während der Schulzeit verantwortlich. Zum anderen tragen sie dafür Sorge, dass dem Kind der Besuch eines Förderzentrums ermöglicht wird und/oder dass das Kind im Schulalltag pädagogisch begleitet wird. Wesentliches Ziel ist es, die kindliche Selbstständigkeit und sein Selbstvertrauen zu fördern.
Ob als Erzieher:in, Schulbegleiter:in oder Kinderpfleger:in in der Schule, Krippe oder im Hort - als pädagogische Fachkraft stehen Sie sowohl wachsenden Ansprüchen als auch gesellschaftlichen Herausforderungen gegenüber. Integration und Inklusion verlangen immer mehr nach innovativen Handlungsansätzen, um möglichst vielen Kindern Chancen auf Bildung und einen entsprechenden Abschluss zu ermöglichen.
Mit diesem Kurs werden Sie den vielfältigen Aufgaben in Schulen und Kindertagesstätten gerecht und speziell zum Thema Kindheits- und Jugendpädagogik ausgebildet. Sie erwerben ein fundiertes Handwerkszeug in der Theorie und für die Praxis, erhalten sich Ihre Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und vergessen dabei nicht, sich selbst im Blick zu behalten. So sind Sie optimal für den Alltag als Schulbegleiter:in gerüstet.
Kursinhalt
Schulbegleiter / Integrationsassistenten
Behinderungsarten und Krankheitsbilder
Entwicklung von Kindern: Phasen der kindlichen Entwicklung
Persönlichkeitsentwicklung
Stärkung der Sozialkompetenz
Begleitung bei der Alltagsbewältigung
Assistenz im Bereich des schulischen Lernens
Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Träger und Jugendamt
Selbstreflexion der beruflichen Rolle im Umfeld Schule
Rechtliche Grundlagen
Pädagogische Zusatzqualifikation: Kindheits- und Jugendpsychologie
Grundlagen der Entwicklungspsychologie
Modelle und Theorien
Wahrnehmung und Motorik in der Entwicklung des Kindes
Kognitive Entwicklungsphasen
Sprachentwicklung, Entwicklung des Selbst, Entwicklung von moralischem Denken und Handeln
Entwicklung im Jugendalter
Pädagogik und Entwicklung
Grundbegriffe und Grundfragen pädagogischen Handelns
Anforderungen
Voraussetzung für die Arbeit als Schulbegleiter:in inkl. pädagogischer Zusatzqualifikation Kindheits- und Jugendpädagogik sind ein Hauptschulabschluss und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das einwandfrei und nicht älter als ein Vierteljahr ist. Dieses stellt die Voraussetzung für eine Anstellung dar, jedoch nicht für diesen Kurs.
Interessierte müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. auf dem Niveau B2) sowie grundlegende Computerkenntnisse mitbringen. Das Interesse an der Arbeit mit Kindern in sozialen, pädagogischen oder privaten Bereichen mit dem Wunsch nach Spezialisierung im Bereich ADHS ist wünschenswert. Empfohlen ist anschließend ein max. sechswöchiges Praktikum in einer (schulischen) Einrichtung vor Ort.
Diese Weiterbildung richtet sich an alle mit oder ohne Berufsausbildung, die im pädagogischen oder sozialen Bereich (Schulen, Kindertagessstätten etc.) mit Kindern arbeiten (möchten) und sich in diesem Bereich weiterbilden und qualifizieren wollen. Vorkenntnisse in der Pflege oder im pädagogischen Bereich sind ein Plus. Ebenso eignet sich der Kurs für Erzieher, die sich theoretisches Handwerkszeug für den täglichen Umgang mit Kindern aneignen möchten. Auch als Spezialisierung für eine vorhandene Ausbildung oder als Vertiefungsmodul nach dem Schulbegleiter eignet sich dieses Angebot bestens.
Wie ist meine berufliche Perspektive nach der Weiterbildung?
Schulbegleiter sind begehrt: Sie werden Kindern mit erhöhtem Förderbedarf zur Seite gestellt, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt wurde. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden dann in der Regel vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen. Das Sozial-/Jugendamt selbst beschäftigt in der Regel die Schulbegleiter jedoch nicht selbst. Für die Anstellung gibt es vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten: Man kann entweder von den Eltern selbst (Elternarbeitgebermodell), bei sonder- oder heilpädagogischen Diensten oder beim Schulträger angestellt sein. Nach dieser Weiterbildung bieten sich Ihnen also vielfältige Einstellungschancen für eine Tätigkeit im Bereich der Schulbegleitung.
Wo findet die Weiterbildung statt?
Die Teilnahme ist an einem unserer Partnerstandorte oder - bei Zustimmung des Kostenträgers - auch von zu Hause aus möglich.
4 Gründe für eine Weiterbildung
Mehr Jobchancen: Durch Zusatzqualifikationen steigern Sie Ihr Potenzial im aktuellen Beruf oder in Hinblick auf eine berufliche Neuorientierung.
Bessere Aufstiegsmöglichkeiten: Neue berufspraktische und fachliche Kompetenzen bieten mehr Aufstiegs- und Führungschancen.
Besseres Gehalt: Weiterbildungen nach Ausbildung oder Studium zahlen sich oft durch ein deutlich höheres Einkommen aus.
Motivation der Mitarbeiter: Arbeitgeber, die Mitarbeiter durch Weiterbildungen unterstützen, steigern die Motivation und Produktivität des eigenen Personals.