Das deutsche Umweltrecht ist detailliert und vielschichtig. Es umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht). Kenntnisse im Bereich Umweltrecht sind daher heute an fast jedem produktionsbezogenen Arbeitsplatz Standard. Sie gelten in vielen Abteilungen als Voraussetzung und sind unerlässlich, um einen Betrieb gesetzeskonform zu führen. Andernfalls drohen hohe Haftungsrisiken und Wettbewerbsnachteile. Letztendlich bietet das Umweltrecht auch Chancen zur effizienteren Betriebsführung.
Neben einer abgeschlossenen Ausbildung oder ein Studium im kaufmännischen oder technischen Bereich, werden für eine Teilnahme an dieser Weiterbildung eine vorhergehende Teilnahme am Kurs Umweltrecht, Basics vorausgesetzt.