Neuerungen in der Bildungsbranche - Politik-News Januar 2024

Fachkräftemangel, Digitalisierung und die Transformation der Arbeitswelt 4.0 haben Auswirkungen auf die Bildungspolitik. Die Bundesregierung trägt dem steten Wandel Rechnung und hat auch für 2024 wieder entscheidende Weichenvorstellungen vorgenommen, damit Berufstätige und Unternehmen in einer dynamischen Arbeitswelt nicht nur Schritt halten, sondern auch aktiv die Zukunft mitgestalten können.
Aktualisiert am 25.01.2024
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Bei uns erfahren Sie, welche Änderungen es in der Bildungsbranche und in Bezug auf Förderungen und neue Gesetze gibt und welche Chancen sich Ihnen dadurch als Arbeitnehmer oder Unternehmen bieten. 

Abschaffung der Förderung Bürgergeldbonus geplant

Der Bundestag berät gegenwärtig den Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes. Unverändert vorgesehen ist, dass der Bürgergeldbonus, der mit dem Bürgergeld-Gesetz eingeführt wurde, abgeschafft wird. Der Kerngedanke des Bürgergeld-Gesetzes, durch Weiterbildung mehr dauerhafte Arbeitsmarktintegrationen zu erreichen, soll unverändert erhalten bleiben. Die finanziellen Anreize durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie werden weiterhin an Teilnehmende berufsabschlussbezogener Weiterbildungen gezahlt. 

Wichtig: Teilnehmende, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine mit dem Bürgergeldbonus förderfähige Maßnahme angetreten haben, sollen den Bonus bis zum Austritt aus oder dem Abschluss der Maßnahme (§ 66 Absatz 1 SGB II) erhalten.

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Welche Förderung ist für mich die richtige?

Hier erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung.
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Nationale Weiterbildungsstrategie: Entwurf eines Berufsvalidierungs- und Digitalgesetzes

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlichte einen Referentenentwurf eines Berufsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes (kurz: BVaDiG).

Es soll zwei zentrale Themen für die Zukunft, nämlich Attraktivität und Integrationsfähigkeit der beruflichen Bildung im BBiG (= Berufsbildungsgesetz) und in der HwO (= Handwerksordnung), gemäß einer Empfehlung der Nationalen Weiterbildungsstrategie (kurz: NWS) umsetzen:

  1. Die berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde, aber einer Berufsausbildung vergleichbar ist, festzustellen und zu bescheinigen („Validierung“).
  2. Die Validierung im System der beruflichen Bildung anschlussfähig zu machen sowie die konsequente Ermöglichung von digitalen Dokumenten und medienbruchfreien digitalen (Verwaltungs-) Prozessen in der beruflichen Bildung.

Zugleich möchte man die Gelegenheit nutzen, um weitere Bürokratie im BBiG und in der HwO abzubauen. Die Sichtbarkeit berufsschulischer Leistungen soll erhöht, transparente und rechtssichere Regelungen für gemeinsame Berufe mehrerer Berufsfelder ermöglicht und einige erforderliche Klarstellungen vorgenommen werden. Das Gesetz soll zum 1. August 2024 in Kraft treten, einzelne Artikel am 1. Januar 2025. 

 

Update vom 06.03.2024: Laut BMBF hat das Bundeskabinett das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) als Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung am 7. Februar 2024 beschlossen. Der Entwurf steht aktuell auf der Tagesordnung des Bundesrats für den 22. März.

 

Bundesagentur für Arbeit: Neue Fachliche Weisungen

Die BA hat die Fachlichen Weisungen zur Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter und zur Einführung des Qualifizierungsgeldes veröffentlicht. Bei Fachlichen Weisungen handelt es sich um Durchführungshinweise und eine wichtige Informationsquelle für Leistungsberechtigte, Berater:innen und Behördenmitarbeiter:innen.

Die Dokumente sind unter den Links aufgeführt:

Integrationskurse und Berufssprachkurse

Die aktuelle Fachliche Weisung für gemeinsame Einrichtungen (gE) für die Umsetzung der Deutschförderung: Integrationskurse und Berufssprachkurse enthält Änderungen u.a. der Zusteuerung, der Kursformen und Durchführungsarten der Berufssprachkurse und des Absolventenmanagements. Eine Übersicht findet sich auf Seite 2 der Weisung.

Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten dank Job-Turbo

Die BA hat darüber hinaus eine Übersicht über alle wichtigen Aspekte des sog. Job-Turbos veröffentlicht. Mit dem Job-Turbo soll die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten durch sofortigen Arbeitsmarktzugang und Sprachförderung weiter intensiviert werden. Insgesamt wird von einem Potential von fast 400.000 Menschen gesprochen, die für dieses neue Programm in Frage kommen. Zielgruppe sind primär alle arbeitslosen und arbeitssuchenden Geflüchteten, die sich aktuell im SGB II-Bezug befinden.

Über weitere Neuigkeiten aus der Bildungsbranche und -politik berichten wir in Kürze wieder.

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