Von Berufsvalidierung, über KI bis Scheinselbstständigkeit - Politik-News Februar 2024

Die Digitalisierung und KI sind große Herausforderungen für die moderne Arbeitswelt – aber auch für die Politik. Die Bildungspolitik befasst sich in diesem Monat unter anderem mit dem geplanten Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz sowie der Frage, ob KI-Weiterbildungen von staatlichen Förderungen profitieren können.
Aktualisiert am 28.02.2024
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Welche Entwicklungen, Entscheidungen und kommende Gesetze in der Bildungspolitik diesen Monat noch auf der Tagesordnung von Bundesregierung, Ministerien und Ämtern standen und was dadurch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommt, das erfahren Sie in unserer aktuellen Politik-News.

Aus Parlament und Ministerien: Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz

In der letzten Politik-News haben wir den Referentenentwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (kurz: BVaDiG) vorgestellt. Inzwischen liegt ein Gesetzentwurf vor, der zunächst dem Bundesrat zugeleitet wird. Mit diesem Gesetz soll zum einen die im Jahre 2020 begonnene Reform des BBiG (= Berufsbildungsgesetz) und der HwO (= Handwerksordnung) fortgesetzt und abgeschlossen werden, zum anderen auf zwischenzeitlichen Entwicklungen (Corona) reagiert werden. Dem Gesetzesentwurf ging ein Referentenentwurf voraus, zu dem in (zu) knapper Zeit Stellung genommen werden konnte.   

Der Entwurf sieht vor, sehr unterschiedliche Punkte zu regeln oder zu verbessern. Im Mittelpunkt steht die Validierung, d.h. die anschlussfähige Feststellung und Bescheinigung individueller Handlungsfähigkeit, die einer Berufsausbildung nach dem BBiG und der HwO vergleichbar ist. Darüber hinaus soll die berufliche Bildung weiter digitalisiert, das digitale mobile Ausbilden gestärkt und die optionale virtuelle Teilnahme an Prüfungen für Prüfende (nicht: Prüflinge!) ermöglicht werden.

Die längst fällige Umsetzung der Empfehlungen des Rates der Europäischen Union zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens vom Dezember 2012 ist zu begrüßen. Dass der Gesetzentwurf aber alle Bereiche außerhalb des dualen Berufsbildungssystem nicht erfasst, mindert seinen Nutzen unnötig. Auch ist das geplante Inkrafttreten zum 1.1.2025 angesichts der sehr komplexen Regelungsmaterie und der in zentralen Passagen fehlenden Präzisierung fraglich. Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Förderung von KI-Weiterbildungen

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Themenkomplex „Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit“ Stellung genommen und mit Übersichten u.a. über die laufenden Projekte des KI-Observatoriums, Zukunftszentren und Experimentierräume der KI und KI-Projekte des BMAS (= Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales) ergänzt. Die Antwort stellt auch klar, dass im Bereich KI keine fördertechnischen Einschränkungen bestehen:

„Für eine Befähigung von Arbeitslosen und Beschäftigten im Umgang mit KI und für den Erwerb von KI-Kompetenzen können die Förderinstrumente des SGB III uneingeschränkt in Anspruch genommen werden, sofern Träger und Weiterbildungsmaßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert sind. Einzige Ausnahme bildet zukünftig das Qualifizierungsgeld, für dessen Inanspruchnahme es ab dem 1. April 2024 lediglich einer Zertifizierung des Trägers bedarf […]“.

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Förderungen für Arbeitssuchende und Beschäftigte

Erfahren Sie alles über die verschiedenen staatlichen Förderungen von Weiterbildungen und Umschulungen.
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Bundesministerium für Bildung und Forschung: Stand der Berufsorientierung

Das BMBF (= Bundesministerium für Bildung und Forschung) hat ausführlich den „Stand der Berufsorientierung“ dargelegt. Hervorzuheben aus dem umfangreichen Datenmaterial ist die Auflistung der konkreten Programme, die im Rahmen der Förderaktivität „BOP (Berufsorientierungsprogramm) an allgemeinbildenden Schulen einschl. Potenzialanalyse“ gefördert werden bzw. welche dieser Programme in der aktuellen Legislaturperiode neu initiiert worden sind.

Deutsche Rentenversicherung / Scheinselbständigkeit

Das (Dauer-)Thema Scheinselbstständigkeit des § 7 SGB IV hinsichtlich des Einsatzes von Honorarkräften an allgemein- und berufsbildenden Schulen, an Erwachsenenbildungseinrichtungen oder in Integrationskursen erfährt durch die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts von Mitte 2022 inzwischen eine erhebliche Verschärfung. Die Folgen für alle Träger von Bildungseinrichtungen sind noch kaum absehbar, könnten aber darauf hinauslaufen, dass der Einsatz von Honorarkräften im regulären Unterricht oder in vergleichbaren Bildungsangeboten kaum noch (rechtssicher) möglich sein wird. Auch die Frage einer Rückwirkung auf bereits vor dem Erlass des Urteils in Schulen/Bildungseinrichtungen tätige Honorarkräfte wirft erhebliche rechtliche und praktische Fragen auf. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkung das Urteil auf Bildungsunternehmen hat.

Mehr über aktuelle Entwicklungen in der Bildungspolitik und Neuigkeiten aus der Bildungsbranche erfahren Sie in Kürze in unseren News.

 

 

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