Nicht nur einen neuen Namen soll es geben, auch zahlreiche Freiheiten und mehr Vertrauen schmücken den neuen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Heil. Empfänger des Bürgergeldes sollen dann nicht mehr an bisherige verpflichtende sogenannte Eingliederungsvereinbarungen gebunden sein, sondern zukünftig gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan erarbeiten. Außerdem sollen Arbeitslose, die aufgrund psychischer oder gesundheitlicher Probleme nicht mehr regulär arbeiten können, verstärkt Coachings erhalten.
Ein wichtiger Reformpunkt innerhalb des neuen Bürgergelds ist die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs. Bislang mussten Hartz-IV-Empfänger auch Jobs annehmen, für die sie eigentlich überqualifiziert sind. Und das, obwohl es langfristig mehr Sinn ergeben hätte, die Betroffenen für anspruchsvollere Jobs weiter zu qualifizieren. Nach Heils Reformplänen soll in Zukunft die Aus- und Weiterbildungen wichtiger sein, als die reine Jobvermittlung.
Ebenfalls will Hubertus Heil es innerhalb des Bezugs von Bürgergeld ermöglichen, eine dreijährige Berufsausbildung abschließen zu können. Dies galt bisher nur für Berufe, in denen die Ausbildung nicht länger als zwei Jahre dauert. Während der Ausbildung sollen die Bürgergeld-Bezieher zudem ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat erhalten. Auch sollen diejenigen, die sich an wichtigen Maßnahmen wie beispielsweise Sprachkurse beteiligen, zusätzlich einen Bonus von 75 Euro pro Monat bekommen.
Als nächstes wird über den Gesetzentwurf innerhalb der Regierung abgestimmt. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, damit die Reform zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.