Weiterbildung zum/zur Pflegeberater:in nach § 7a SGB XI
Wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird, werden Angehörige häufig von einem Tag auf den anderen damit konfrontiert. Plötzlich ergeben sich rund um das Thema Pflege viele offene Fragen, die dringend geklärt werden wollen. Als Pflegeberater oder Pflegeberaterin können Sie diese Aufgabe übernehmen und den Angehörigen, Pflegenden und auch den Pflegebedürftigen selbst zur Seite stehen.
Diese Fortbildung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse dafür. Sie wurde nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB X aufgebaut und umfasst "Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften", "Case Management", "Recht" sowie "Organisation und Kommunikation".
Kursinhalt
Pflegefachwissen
Pflegerelevante Kenntnisse der Medizin
Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
Case Management
Grundlagen des Sozialrechts
Allgemeines Sozialrecht
Besondere pflegerelevante Rechtsfelder
Kommunikation
5 gute Gründe für Viona
über
individuell kombinierbare Kurse
über
erfolgreiche Teilnehmer
über %
Weiterempfehlungsrate
%
Abschlussquote Weiterbildung
über Jahre
Erfahrung mit Online-Schulungen
Berufsperspektive
Um der Verpflichtung einer umfassenden und unabhängigen Beratung nach § 7a SGB XI nachzukommen, besteht ein hoher Bedarf an qualifiziertem Personal. Entsprechend ausgebildete Personen haben daher große Chancen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren.
Zielgruppe
Die Weiterbildung richtet sich an Pflegefachkräfte in der Alten- oder Krankenpflege sowie Sozialversicherungsfachangestellte oder Angehörige ähnlicher Berufszweige, die den Abschluss als Pflegeberater erwerben möchten.
Anforderungen
Die komplexe Tätigkeit der Pflegeberatung benötigt entsprechend qualifiziertes Personal. Daher ist eine Ausbildung als Pflegefachkraft in der Alten- oder Krankenpflege Voraussetzung. Sozialversicherungsfachangestellte oder ähnliche Berufszweige müssen ein 80-stündiges Praktikum VOR Kursbeginn absolvieren.
Wichtiger Hinweis für Praktika: Ab dem 16. März 2022 gilt in vielen Praktikumsbetrieben eine einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht.