Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt in dieser Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.
Die Ausbildung wurde nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB XI aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder geistiger Behinderung, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.
Für Interessenten, die die notwendigen sprachlichen Voraussetzungen (B2) für die Arbeit als Betreuungskraft nicht mitbringen, werden zu Beginn des Kurses das fachbezogene Vokabular und wichtige Redemittel vermittelt.
Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hier soll der Interessent herausfinden, ob ihm die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Gute sprachliche Verständigung in Deutsch (B1-Niveau) sowie psychische Belastbarkeit sind zudem Voraussetzung. PC-Grundkenntnisse sollte der Teilnehmer mitbringen.
Wichtiger Hinweis für Praktika: Ab dem 16. März 2022 gilt in vielen Praktikumsbetrieben eine einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht.