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Der Bildungsgutschein – Ihr Weg zur geförderten Weiterbildung

Der Abschluss einer Weiterbildung oder Umschulung kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern. Oft fehlen jedoch die finanziellen Möglichkeiten, um solche Angebote nutzen zu können. Hier hilft der Bildungsgutschein. Mit diesem werden die Kosten von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter übernommen und Sie können sich voll auf Ihre Weiterbildung konzentrieren.

Der Bildungsgutschein – Ihr Weg zur geförderten Weiterbildung
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Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist ein staatliches Fördermittel, das die Beschäftigungschancen von Arbeitnehmern verbessern soll. Mit dem Bildungsgutschein bestätigt Ihnen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter schriftlich, dass sie die Kosten für Ihre Weiterbildung oder Umschulung bei einem Bildungsanbieter übernehmen. Der Bildungsgutschein ist individuell und somit nicht übertragbar. Zudem ist in dem Bildungsgutschein die Qualifikation (Bildungsziel), der Zeitraum zur Einlösung und die Region, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden kann, angegeben. Mit dem Bildungsgutschein werden nicht nur die Lehrgangs- und Prüfungskosten, sondern in manchen Fällen auch die Lernmittel-, Fahrt-, Unterbringungs-, Verpflegungs- und ggf. Kinderbetreuungskosten übernommen. Neben Arbeitslosen können auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen einen Bildungsgutschein beantragen.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Einen Bildungsgutschein können sowohl arbeitslose wie auch berufstätige Menschen erhalten. Zu Beginn der Beantragung eines Bildungsgutscheins ist ein individuelles Gespräch in der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter notwendig. Die Leistung zählt zu den Kann-Leistungen, es gibt also keinen Anspruch darauf. Insgesamt muss immer eine Notwendigkeit vorliegen, zum Beispiel um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, als berufstätige Person die drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Ihren Berufsabschluss oder dringende Sprachkenntnisse nachzuholen. Dabei muß eine der folgenden Bildungsgutschein-Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Arbeitslosigkeit mit oder ohne Leistungsbezug nach SGB II oder III
  • Auf der Suche nach Arbeit
  • Arbeitslosigkeit in naher Zukunft
  • Weiterbildung als Voraussetzung für die berufliche Eingliederung
  • Fortbildung zur Sicherung des Arbeitsplatzes

Im Einzelfall wird aber immer überprüft, inwieweit die Arbeitslosigkeit auch ohne eine durch den Bildungsgutschein geförderte Maßnahme beendet werden kann.

Welche Kosten werden übernommen?

Der Bildungsgutschein gilt zunächst für die Kurs- und Seminar-Kosten der Weiterbildung oder Umschulung. Sie können damit aber auch verschiedene zusätzliche finanzielle Belastungen finanzieren. Welche Leistungen in welche Höhe genau in Ihrem individuellen Fall in die Förderung fallen, können Sie im direkten Gespräch mit Ihrer zuständigen Person erfahren. Folgende Kosten sind erstattungsfähig:

  • Lehrgangskosten
    Dazu zählen neben Gebühren für den Lehrgang und Prüfungen die Kosten für Arbeitskleidung, Lernmittel und Prüfstücke.
  • Fahrkosten
    Die Arbeitsagentur erstattet Pendelfahrten zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte.
  • Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
    Müssen Sie auswärts nächtigen, unterstützt der Bildungsgutschein bei Kosten für Unterkunft und Verpflegung. 
  • Kosten für Kinderbetreuung
    Wer aufsichtsbedürftige Kinder hat – darunter zählen alle Kinder unter 15 Jahren – kann Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildungsmaßnahme geltend machen.

Eine Weiterbildung verlängert übrigens auch Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. So wird Ihr Arbeitslosengeld bis zum Ende der Weiterbildung weitergezahlt. Auch dann, wenn Ihr Arbeitslosengeldanspruch normalerweise vorher enden würde.

Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?

Sie können einen Bildungsgutschein nur nach einer persönlichen Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter an Ihrem Wohnort erhalten. Einen Beratungstermin können Sie telefonisch oder online über ein Formular vereinbaren. Ihre Ansprechperson prüft gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen und welche Förderungen Sie bei Ihrer Weiterbildung oder Umschulung am besten unterstützen. Vor Beginn einer Weiterbildung oder Umschulung ist es wichtig, dass Sie sich beraten lassen, ob für Sie ein Bildungsgutschein in Frage kommen, denn es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein.

Für das Gespräch und den Antrag auf einen Bildungsgutschein sollten Sie sich gut vorbereiten. Informieren Sie sich vorher über mögliche Inhalte Ihrer Fortbildung, die Bildungsträger und den gewünschten Kurs. Argumentieren Sie, dass durch die Weiterbildung oder Umschulung Ihre Chancen auf eine berufliche Eingliederung nachweislich steigen. Ein Kriterium dafür ist beispielsweise, dass der jeweilige Beruf stark nachgefragt ist. Sammeln Sie Fakten zu Ihrer Branche und den Perspektiven für die Zukunft. Wenn Sie darstellen können, dass Ihnen neue, erfolgversprechende berufliche Möglichkeiten durch eine Weiterbildung oder Umschulung entstehen, steigen Ihre Chancen auf eine Förderung mit Bildungsgutschein.

Wenn Sie als Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nachweisen, dass ohne entsprechende Weiterbildung Ihre Stelle mittelfristig bedroht ist oder Ihr Arbeitgeber bestimmte Kenntnisse verlangt, ist eine Förderung mit Bildungsgutschein möglich. Gute Chancen haben Arbeitslose, die eine Bescheinigung eines potenziellen Arbeitgebers vorlegen, der Sie im Falle der zu erwerbenden Zusatzqualifikationen einstellen würde. 

Der Bildungsgutschein ist eine der Möglichkeiten zur Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung. Informationen zum Bildungsgutschein und zu weiteren Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung finden Sie auf dem Portal Ihrer Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

Durchstarten mit dem Bildungsgutschein

In wenigen Schritten zu Ihrem Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein gibt Ihnen Zugang zu Weiterbildungsangeboten und die Möglichkeit, mit neuen Kenntnissen in Ihrem alten Berufsfeld oder in einem neuen Beruf durchzustarten. Für die berufliche Weiterqualifizierung von Erwerbslosen bietet der Bildungsgutschein die Möglichkeit der Kostenübernahme bis zu 100% durch die Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass der Weiterbildungsanbieter und die Weiterbildungsmaßnahme nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert ist. Das AZAV-Zertifikat bescheinigt dem Weiterbildungsangebot eine Reihe von Qualitätskriterien, wie z.B. gute Teilnahmebedingungen zu bieten, angemessene Kosten und Dauer geplant zu haben sowie gute Konzepte zu verwenden, die einen erfolgreichen Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erwarten lassen, also insgesamt einen hohen Qualitätsstandard. Achten Sie einfach bei der Auswahl Ihres Kurses auf die AZAV-Zertifizierung, wenn Sie sich für die Förderung durch einen Bildungsgutschein entscheiden.

Viona hilft Ihnen bei der Suche nach zertifiziertern Anbietern und Kursen. Geben Sie Ihren Ausbildungswunsch in das Suchfeld ein. Förderfähige Kurse sind entsprechend gekennzeichnet. Bei Fragen kontaktieren Sie den Anbieter ganz einfach über unser Portal.

Analog zum Bildungsgutschein bietet sich Ihnen als Arbeitsuchender und unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit zur Förderung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Auch hier können Sie sich eigenständig eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme (AZAV zertifiziert) suchen. In der Regel handelt es sich hierbei um Coaching-Angebote. Informieren Sie sich ganz einfach auf unserer Seite Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

1. Voraussetzungen erfüllen

Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für Weiterbildungen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Sie sind zurzeit arbeitslos, arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht.
  • Sie benötigen die Fortbildungsmaßnahme für die berufliche Eingliederung.
  • Sie benötigen die Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes.

Der Antrag für einen Bildungsgutschein erfolgt über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter in einem persönlichen Beratungsgespräch. Ihre Ansprechperson prüft gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für einen Antrag auf einen Bildungsgutschein erfüllen.

2. Antrag stellen

Der Antrag findet im selben persönlichen Beratungsgespräch statt.

Zur Beantragung eines Bildungsgutscheins sollten Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Bisherige versendete Bewerbungen
  • Angaben zum gewünschten Bildungsträger und zum durch den Bildungsgutschein geförderten Kurs
  • Belege für die Arbeitsmarktrelevanz der angestrebten Fortbildung
  • Mögliche Berufschancen nach der Weiterbildung auf Basis von Stellenausschreibungen oder Studien

Erhöhen Sie ihre Chancen, indem Sie sich gut vorbereiten. Informieren Sie sich vorher über mögliche Inhalte Ihrer Fortbildung, den Anbieter und den gewünschten Kurs. Argumentieren Sie, dass durch die Weiterbildung oder Umschulung Ihre Chancen auf eine berufliche Eingliederung nachweislich steigen. Sammeln Sie Fakten zu Ihrer Branche und den Perspektiven für die Zukunft.

3. Gutschein erhalten

Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage, dass Ihre Weiterbildungskosten übernommen werden. Er weist das Bildungsziel, die erforderliche Dauer zur Erreichung des Ziels sowie den regionalen Geltungsbereich aus. Achtung: Der Gutschein hat eine zeitlich befristete Gültigkeit.

Die folgenden Weiterbildungskosten können mit der Ausgabe des Bildungsgutscheins übernommen werden:

  • Lehrgangskosten, Prüfungskosten und Lernmittel
  • Fahrtkosten
  • Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
  • Kinderbetreuungskosten

Gut zu wissen: Mit einer Weiterbildung verlängert sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. So wird Ihr Arbeitslosengeld bis zum Ende der Weiterbildung weitergezahlt, auch wenn Ihr Anspruch vorher enden würde.

4. Gutschein einlösen

Nun entscheiden Sie, bei welchem Bildungsanbieter und für welchen Kurs Sie Ihren Bildungsgutschein einlösen möchten. Wichtig: Nur Weiterbildungskurse und Umschulungen, die über eine sogenannte AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) verfügen, sind mit dem Bildungsgutschein förderbar. Auf unserem Portal sind die zertifizierten und mit einem Bildungsgutschein geförderten Weiterbildungen entsprechend gekennzeichnet. Entscheiden Sie sich für eine Weiterbildung oder Umschulung und nehmen einfach und ohne Registrierung Kontakt zum Anbieter auf. Er kann Sie in einem persönlichen Gespräch beraten, was das beste Angebot zur Erreichung Ihrer Ziele ist.

Gut zu wissen: Der Bildungsgutschein ist nach der Bewilligung maximal drei Monate gültig. Sie müssen ihn innerhalb dieser Gültigkeitsdauer einlösen und mit der Weiterbildung beginnen, sonst verfällt er.

5. Durchstarten

Nun können Sie Ihre gewünschte Weiterbildung oder Umschulung starten. Mit Kursbeginn legt der von Ihnen gewählte Bildungsträger den Bildungsgutschein der zuständigen Agentur für Arbeit vor. Die Kostenübernahme erfolgt direkt zwischen der Agentur für Arbeit und dem Bildungsträger. Sie können sich also voll und ganz auf die Inhalte Ihrer Weiterbildung oder Umschulung konzentrieren. Nach erfolgreichem Abschluß stehen Ihnen viele neue Türen offen.

Kurse mit Förderung durch den Bildungsgutschein

10 von 827 Kursen

Betreuungskraft mit Sterbe- und Trauerbegleitung

    Abschluss:Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
    Tageszeit:Vollzeit, Teilzeit
    Dauer:12 Wochen in Vollzeit (+ 80 Stunden Praktikum); 24 Wochen in Teilzeit (+ 80 Stunden Praktikum)
Nächster Termin: 22.04.2024
Kostenlos mit Förderung 

Betreuungskraft inkl. Interkulturelle Kommunikation

    Abschluss:Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
    Tageszeit:Vollzeit
    Dauer:10 Wochen (+ 80 Stunden Praktikum)
Nächster Termin: 22.04.2024
Kostenlos mit Förderung 

Gesamtqualifizierung - Sterbe- und Trauerbegleitung

    Abschluss:Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
    Tageszeit:Vollzeit, Teilzeit
    Dauer:4 Wochen in Vollzeit; 8 Wochen in Teilzeit
Nächster Termin: 22.04.2024
Kostenlos mit Förderung 

Zahnarztpraxis-Management mit Zusatzqualifikation Interkulturelle Kommunikation

    Abschluss:Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
    Tageszeit:Vollzeit
    Dauer:10 Wochen in Vollzeit
Nächster Termin: 06.05.2024
Kostenlos mit Förderung 

Administering Windows Server Hybrid Core Infrastructure (AZ-800)

    Abschluss:International anerkannte Microsoft®-Zertifikate (nach bestandenen Prüfungen) & trägerinterne Zertifikate bzw. Teilnahmebescheinigungen
    Tageszeit:Vollzeit
    Dauer:5 Wochen in Vollzeit
Nächster Termin: 29.04.2024
Kostenlos mit Förderung 

Configuring Windows Server Hybrid Advanced Services (AZ-801)

    Abschluss:International anerkannte Microsoft®-Zertifikate (nach bestandenen Prüfungen) & trägerinterne Zertifikate bzw. Teilnahmebescheinigungen
    Tageszeit:Vollzeit
    Dauer:5 Wochen in Vollzeit
Nächster Termin: 29.04.2024
Kostenlos mit Förderung 

Betreuungskraft

    Abschluss:Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
    Tageszeit:Vollzeit, Teilzeit
    Dauer:10 Wochen (inkl. 2 Wo. Praktikum) in Vollzeit; 20 Wochen (inkl. 4 Wo. Praktikum) in Teilzeit
Nächster Termin: 22.04.2024
Kostenlos mit Förderung 

Fachkraft Büro und Verwaltung - Datenverarbeitung und Datenschutz

    Abschluss:Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
    Tageszeit:Vollzeit
    Dauer:8 Wochen in Vollzeit
Nächster Termin: 29.04.2024
Kostenlos mit Förderung 

Fachkraft Büro und Verwaltung - Kommunikation, IT und EDV

    Abschluss:Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
    Tageszeit:Vollzeit
    Dauer:8 Wochen in Vollzeit
Nächster Termin: 29.04.2024
Kostenlos mit Förderung 

Betreuungskraft inkl. Hygiene im Gesundheits- und Sozialwesen

    Abschluss:Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
    Tageszeit:Vollzeit
    Dauer:12 Wochen in Vollzeit inkl. 2 Wochen Praktikum
Nächster Termin: 21.05.2024
Kostenlos mit Förderung 
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