Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bietet individuelle Förderung.

Um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, kann ein Coaching oder eine zusätzliche Qualifizierung Ihre Chancen erheblich verbessern. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) können Sie kostenlos an einem Coaching, Bewerbungstraining, einer privaten Arbeitsvermittlung oder bezahlten Probearbeit teilnehmen. Aber auch wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen hilft Ihnen der AVGS.

Häufige Fragen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Was ist ein AVGS?

Wer bekommt einen AVGS?

Welche Kosten werden übernommen?

Welche Vorteile hat der AVGS?

Fit werden mit dem Aktivierungsgutschein

In wenigen Schritten zu Ihrem AVGS

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) bietet Ausbildungs- oder Arbeitssuchenden eine individuelle Förderung, um den Einstieg oder Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Der AVGS ist eine staatliches Fördermittel und wird von der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter bewilligt und ausgestellt.

Mit dem AVGS können Sie sich verschiedene Kurse fördern lassen, ohne dafür selbst für die Kosten aufkommen zu müssen. Die geförderten Maßnahmen reichen von Coachings, bis hin zu Maßnahmen zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen wie zum Beispiel EDV-, Buchführungs- oder Englisch-Kurse. Es geht darum, Sie fit zu machen, für diverse Anforderungen im Beruf.

Mit der Förderung durch ein AVGS werden folgende Ziele verfolgt:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen

  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch privatwirtschaftliche Vermittler

  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit

  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Maßnahme auf die AZAV-Zertifizierung, wenn Sie sich für die Förderung durch einen AVGS entscheiden. Das AZAV-Zertifikat bescheinigt dem Weiterbildungsangebot eine Reihe von Qualitätskriterien, wie z.B. gute Teilnahmebedingungen, angemessene Kosten und Dauer sowie ein gutes Konzept. Alles zusammen lässt einen Erfolg im Anschluss der Weiterbildungsmaßnahme erwarten.

Flowdo hilft Ihnen bei der Suche nach zertifiziertern Anbietern und Kursen. Geben Sie Ihren Ausbildungswunsch in das Suchfeld ein. Förderfähige Kurse sind entsprechend gekennzeichnet. Bei Fragen kontaktieren Sie den Anbieter ganz einfach über unser Portal.

1. Voraussetzungen erfüllen

Grundsätzlich können Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose gefördert werden. Zum Kreis der von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen gehören ebenfalls Selbständige, Hochschulabsolventen, oder wer seinen beruflichen Wiedereinstieg nach einer Auszeit oder Familienphase plant.

Einen rechtlichen Anspruch haben diejenigen, die ALG I beziehen, innerhalb der letzten 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet waren und bis zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten.

Bezieher von Arbeitslosengeld II, können ebenfalls einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Es besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch. Die Ausstellung des AVGS richtet sich nach Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit.

Jede Form der Qualifizierung oder ein Coaching kann Ihre Job-Chancen erheblich verbessern. Der Staat ist Ihnen dabei behilflich. Wenden Sie sich deshalb an Ihren persönlichen Ansprechpartner beim Jobcenter oder bei der Arbeitsagentur, ob Sie für eine Förderung durch einen AVGS infrage kommen. Darüber hinaus beraten Sie auch zertifizierte Bildungsträger zu den individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten.

2. Antrag stellen

Der Antrag für einen AVGS erfolgt über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter in einem persönlichen Beratungsgespräch. Im Fokus Ihrer Vermittlungsfachkraft steht die schnellstmögliche Arbeitsaufnahme und die Förderung durch den AVGS soll Ihnen helfen, sich dafür fit zu machen. Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhelfen kann. Falls ja, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob die Agentur für Arbeit beziehungsweise Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.

Es erleichtert es Ihnen, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu beantragen, wenn Sie sich im Vorfeld informieren und bereits eine Maßnahme für Ihre individuellen Bedürfnisse gefunden haben, die auch dem AVGS entspricht. Folgende Schritte sind dabei notwendig:

  • Nehmen Sie zu dem Anbieter Ihrer gewünschten Weiterbildungsmaßnahme Kontakt auf. Er wird die Bedingungen für einen AVGS prüfen. Wenn eine Teilnahme möglich ist, erhalten Sie eine Bestätigung

  • Danach kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter. Diese prüft, ob die Weiterbildung Ihnen beruflich weiterhilft. Auch hier wird nochmals geprüft, ob die Bedingungen der AVGS erfüllt werden.

  • Wenn alle Bedingungen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Damit ist die Maßnahme für Sie kostenlos.

3. Gutschein erhalten und einlösen

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Förderzusage. Er bescheinigt das Vorliegen der Fördervoraussetzungen und die Kostenübernahme für eine Weiterbildungsmaßnahme durch die ausstellende Behörde. Im AVGS steht, in welchem Zeitraum sowie für welche Region er gültig ist und welches Ziel mit der Maßnahme verfolgt wird. Das sind wichtige Informationen für die Anbieter von Kursen.

Zusätzliche Kosten für Anfahrt oder Kinderbetreuung können ebenfalls erstattet werden. Dies müssen Sie jedoch vor Beginn der Maßnahme mit Ihrer Behörde klären.

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter eingelöst werden. Sie haben die Möglichkeit, diesen inhaltlich für Maßnahmen zu verwenden, die Ihnen bei der Aufnahme einer Arbeit oder einer Ausbildung unterstützen. So gibt es beispielsweise verschiedene Coaching-Angebote, für Fach- und Führungskräfte oder für Studierende oder Arbeitssuchende. Die Ausstellung eines AVGS wird immer zusammen mit Ihrem Arbeitsvermittler beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erfolgen. Sie haben die freie Wahl, den AVGS bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter einzulösen bzw. sich vor Ausstellen des AVGS bei ebendiesen AZAV-zertifizierten Anbietern beraten zu lassen bzw. Angebote einzuholen.

Gut zu wissen: Der AVGS ist ein "Gutschein". Beachten Sie deshalb in Ihrem Vorgehen die Reihenfolge der Schritte, wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrags noch keine Zusage eines Bildungsträgers haben. Sie erhalten zunächst von Ihrer Behörde einen verbrieften AVGS. Mit diesem machen Sie sich auf die Suche nach einem zertifizierten Bildungsträger und wählen eine geeignete Maßnahme im Sinne des AVGS. Vom Bildungsträger erhalten Sie anschließend die schriftliche Zusage, dass er die Maßnahme durchführen kann, die Sie wiederum bei der Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einreichen bzw. vorlegen. Diese prüft die ausgewählte Maßnahme und erteilt daraufhin die endgültige Bewilligung.

4. Mit frischem Elan in die Zukunft

Nun können Sie Ihre gewünschte Weiterbildungsmaßnahme starten. Die Kostenübernahme erfolgt direkt zwischen der Agentur für Arbeit und dem Bildungsträger. Sie können sich also voll und ganz auf die Inhalte Ihrer Weiterbildung und Ihre eigene Zukunft konzentrieren. Nach erfolgreichem Abschluss sollte Ihnen für einen Eintritt in die Arbeitswelt nichts mehr im Wege stehen.

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