Um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, kann ein Coaching oder eine zusätzliche Qualifizierung Ihre Chancen erheblich verbessern. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) können Sie kostenlos an einem Coaching, Bewerbungstraining, einer privaten Arbeitsvermittlung oder bezahlten Probearbeit teilnehmen. Aber auch wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen hilft Ihnen der AVGS.
Die Abkürzung AVGS steht für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Der Gutschein ist ein finanzielles Fördermittel des Staates und soll dazu dienen, Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zum Kreis der förderfähigen Personen gehören neben Arbeitslosen und Arbeitsuchenden auch angehende Selbständige und Hochschulabsolventen. Sie können damit in den Bereichen der beruflichen Weiterbildung, des Coachings oder der privaten Arbeitsplatzvermittlung gefördert werden. Der Gutschein wird von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt und ausgestellt. Der Gutschein ist eine Förderzusage und legt Maßnahmeziel und -inhalt fest.
Im Gespräch mit der für Sie zuständigen Person geht es zunächst darum, eventuelle Vermittlungshemmnisse festzustellen, um dann geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung durchzuführen. Ziel der Förderung durch den AVGS ist Ihre erfolgreiche Vermittlung in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Weitere Möglichkeiten sind, Sie an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen oder Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis zu stabilisieren. Der AVGS ist somit vielseitig einsetzbar.
Nicht immer ist der Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfolgreich. Trotzdem ist es jedem zu raten, sich um einen AVGS zu bemühen. Folgende Personen sollten es auf jeden Fall in Betracht ziehen, einen AVGS zu beantragen.
Personen, die arbeitslos gemeldet sind
Sie sind arbeitslos gemeldet und erhalten entweder Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Arbeitslosengeld II (ALG II).
Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, können Sie bereits ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitslosenmeldung einen AVGS erhalten. Dies liegt allerdings im Ermessen Ihres Sachbearbeiters. Nach einer Wartezeit von 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug haben Sie sogar einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Beziehen Sie hingegen Arbeitslosengeld II, haben Sie keinen Rechtsanspruch, können dennoch ein Antrag stellen. Ihre Ansprechperson entscheidet dann, ob der Antrag gestattet und Ihnen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt wird.
Leistungsbezieher mit dem Ziel der Selbständigkeit und Gründung
Wenn Sie als Leistungsbezieher von ALG I oder ALG II eine Selbständigkeit anstreben, also selbst ein Unternehmen gründen wollen, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Mit diesem Gutschein ist es Ihnen möglich, kostenlos an einer Existenzgründerberatung teilzunehmen. Auf diese Weise erhalten Sie wertvolle Informationen, die Sie auf dem Weg in Ihre Selbständigkeit unterstützen.
Arbeitssuchende und ohne Bezug von Leistungen
Sie sind arbeitssuchend gemeldet, beziehen aber keine Leistungen. Dann haben Sie keinen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dennoch können Sie versuchen, einen Antrag auf den Erhalt eines AVGS zu stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und in Hinblick auf die Notwendigkeit einer solchen Förderung kann Ihnen der Gutschein gewährt werden. Dabei ist es egal, ob Sie auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sind, beispielsweise wenn Ihr Vertrag ausläuft, ob Sie Hochschulabsolvent oder Berufsrückkehrer sind.
Der AVGS ist vielseitig einsetzbar. Hier einige Beispiele für die Kostenübernahme durch einen AVGS.
Für Coachings
Sind Sie mit dem Thema Bewerbung überfordert, hilft Ihnen ein Einzelcoaching. Die Gebühren für die Coachings oder Schulungen bekommt der Träger erstattet. Ein Coach hilft Ihnen bei der beruflichen Neuorientierung, dem gezielten Kompetenzaufbau oder für Ihr kommendes Bewerbungsgespräch.
Für Qualifikationen zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Fehlen Ihnen grundlegende Kenntnisse in der EDV, oder bestehen Hindernisse durch fehlende Fertigkeiten in der deutschen oder englischen Sprache, dann hilft Ihnen der AVGS mit der Kostenübernahme geeigneter Kurse.
Für die Beratung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen, können Sie mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Hilfe von zertifizierten Coaches kostenfrei in Anspruch nehmen, z.B. für die Erstellung eines Businessplan oder eines Finanzierungskonzeptes.
Für private Arbeitsvermittlung
Mit Ihrem AVGS können Sie privatwirtschaftliche Arbeitsvermittler beauftragen, Sie in Ihrem Auftrag in ein Arbeitsverhältnis zu vermitteln. Die Kosten für zertifizierte Arbeitsvermittler werden mit dem AVGS übernommen.
Für Probearbeit
Die Kosten für ein Praktikum oder Probearbeit bei einem Unternehmen werden mit dem AVGS übernommen.
Der AVGS hat im Vergleich zum Bildungsgutschein den Vorteil, dass er für Einzel- oder Kleingruppenschulungen gilt. So ist es nicht selten vorgekommen, dass Bildungswillige sich für eine Art von Kurs entschieden haben, den Bildungsgutschein bekamen und dann keinen Anbieter fanden, bei dem ein derartiger Kurs auch tatsächlich stattfand. Es gab zu wenige Anmeldungen. Viele der AZAV zertifizierten Bildungsträger sind nun dazu übergegangen, normale Kurse aus der beruflichen Bildung für den AVGS zertifizieren zu lassen. Damit kann die Mindestteilnehmerzahl gesenkt werden und die Kurse können auch tatsächlich stattfinden.
Kleine Gruppen arbeiten insgesamt effektiver als große Gruppen. Dem Dozenten oder Trainer bleibt mehr Zeit, auf die Bedürfnisse einzelner Teilnehmer einzugehen. Er erkennt schneller die Defizite und ebenso die Stärken. In kleineren Gruppen ist der einzelne Teilnehmer weniger gehemmt. Es fällt ihm leichter, sich zu Themen zu äußern. Die Seminarform ist nicht so starr, die Atmosphäre positiv beeinflusst und das Lernen fällt wesentlich leichter.
In wenigen Schritten zu Ihrem AVGS
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) bietet Ausbildungs- oder Arbeitssuchenden eine individuelle Förderung, um den Einstieg oder Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Der AVGS ist eine staatliches Fördermittel und wird von der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter bewilligt und ausgestellt.
Mit dem AVGS können Sie sich verschiedene Kurse fördern lassen, ohne dafür selbst für die Kosten aufkommen zu müssen. Die geförderten Maßnahmen reichen von Coachings, bis hin zu Maßnahmen zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen wie zum Beispiel EDV-, Buchführungs- oder Englisch-Kurse. Es geht darum, Sie fit zu machen, für diverse Anforderungen im Beruf.
Mit der Förderung durch ein AVGS werden folgende Ziele verfolgt:
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch privatwirtschaftliche Vermittler
Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Maßnahme auf die AZAV-Zertifizierung, wenn Sie sich für die Förderung durch einen AVGS entscheiden. Das AZAV-Zertifikat bescheinigt dem Weiterbildungsangebot eine Reihe von Qualitätskriterien, wie z.B. gute Teilnahmebedingungen, angemessene Kosten und Dauer sowie ein gutes Konzept. Alles zusammen lässt einen Erfolg im Anschluss der Weiterbildungsmaßnahme erwarten.
Flowdo hilft Ihnen bei der Suche nach zertifiziertern Anbietern und Kursen. Geben Sie Ihren Ausbildungswunsch in das Suchfeld ein. Förderfähige Kurse sind entsprechend gekennzeichnet. Bei Fragen kontaktieren Sie den Anbieter ganz einfach über unser Portal.
Grundsätzlich können Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose gefördert werden. Zum Kreis der von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen gehören ebenfalls Selbständige, Hochschulabsolventen, oder wer seinen beruflichen Wiedereinstieg nach einer Auszeit oder Familienphase plant.
Einen rechtlichen Anspruch haben diejenigen, die ALG I beziehen, innerhalb der letzten 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet waren und bis zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten.
Bezieher von Arbeitslosengeld II, können ebenfalls einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Es besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch. Die Ausstellung des AVGS richtet sich nach Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit.
Jede Form der Qualifizierung oder ein Coaching kann Ihre Job-Chancen erheblich verbessern. Der Staat ist Ihnen dabei behilflich. Wenden Sie sich deshalb an Ihren persönlichen Ansprechpartner beim Jobcenter oder bei der Arbeitsagentur, ob Sie für eine Förderung durch einen AVGS infrage kommen. Darüber hinaus beraten Sie auch zertifizierte Bildungsträger zu den individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten.
Der Antrag für einen AVGS erfolgt über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter in einem persönlichen Beratungsgespräch. Im Fokus Ihrer Vermittlungsfachkraft steht die schnellstmögliche Arbeitsaufnahme und die Förderung durch den AVGS soll Ihnen helfen, sich dafür fit zu machen. Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhelfen kann. Falls ja, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob die Agentur für Arbeit beziehungsweise Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.
Es erleichtert es Ihnen, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu beantragen, wenn Sie sich im Vorfeld informieren und bereits eine Maßnahme für Ihre individuellen Bedürfnisse gefunden haben, die auch dem AVGS entspricht. Folgende Schritte sind dabei notwendig:
Nehmen Sie zu dem Anbieter Ihrer gewünschten Weiterbildungsmaßnahme Kontakt auf. Er wird die Bedingungen für einen AVGS prüfen. Wenn eine Teilnahme möglich ist, erhalten Sie eine Bestätigung
Danach kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter. Diese prüft, ob die Weiterbildung Ihnen beruflich weiterhilft. Auch hier wird nochmals geprüft, ob die Bedingungen der AVGS erfüllt werden.
Wenn alle Bedingungen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Damit ist die Maßnahme für Sie kostenlos.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Förderzusage. Er bescheinigt das Vorliegen der Fördervoraussetzungen und die Kostenübernahme für eine Weiterbildungsmaßnahme durch die ausstellende Behörde. Im AVGS steht, in welchem Zeitraum sowie für welche Region er gültig ist und welches Ziel mit der Maßnahme verfolgt wird. Das sind wichtige Informationen für die Anbieter von Kursen.
Zusätzliche Kosten für Anfahrt oder Kinderbetreuung können ebenfalls erstattet werden. Dies müssen Sie jedoch vor Beginn der Maßnahme mit Ihrer Behörde klären.
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter eingelöst werden. Sie haben die Möglichkeit, diesen inhaltlich für Maßnahmen zu verwenden, die Ihnen bei der Aufnahme einer Arbeit oder einer Ausbildung unterstützen. So gibt es beispielsweise verschiedene Coaching-Angebote, für Fach- und Führungskräfte oder für Studierende oder Arbeitssuchende. Die Ausstellung eines AVGS wird immer zusammen mit Ihrem Arbeitsvermittler beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erfolgen. Sie haben die freie Wahl, den AVGS bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter einzulösen bzw. sich vor Ausstellen des AVGS bei ebendiesen AZAV-zertifizierten Anbietern beraten zu lassen bzw. Angebote einzuholen.
Gut zu wissen: Der AVGS ist ein "Gutschein". Beachten Sie deshalb in Ihrem Vorgehen die Reihenfolge der Schritte, wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrags noch keine Zusage eines Bildungsträgers haben. Sie erhalten zunächst von Ihrer Behörde einen verbrieften AVGS. Mit diesem machen Sie sich auf die Suche nach einem zertifizierten Bildungsträger und wählen eine geeignete Maßnahme im Sinne des AVGS. Vom Bildungsträger erhalten Sie anschließend die schriftliche Zusage, dass er die Maßnahme durchführen kann, die Sie wiederum bei der Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einreichen bzw. vorlegen. Diese prüft die ausgewählte Maßnahme und erteilt daraufhin die endgültige Bewilligung.
Nun können Sie Ihre gewünschte Weiterbildungsmaßnahme starten. Die Kostenübernahme erfolgt direkt zwischen der Agentur für Arbeit und dem Bildungsträger. Sie können sich also voll und ganz auf die Inhalte Ihrer Weiterbildung und Ihre eigene Zukunft konzentrieren. Nach erfolgreichem Abschluss sollte Ihnen für einen Eintritt in die Arbeitswelt nichts mehr im Wege stehen.