Wenn Sie sich weiterbilden möchten, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung. Doch was verbirgt sich hinter den einzelnen Fördermaßnahmen? Wer kommt für welche Förderung in Frage? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und wie und wo kann die Förderung beantragt werden? Diese Fragen möchten wir Ihnen hier kurz beantworten. Weiterführende Informationen finden Sie über die Links, unterhalb der einzelnen Fördermaßnahme.
Ein Bildungsgutschein ist ein staatlicher Gutschein, der einem Arbeitnehmer oder Arbeitssuchenden finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung gewährt.
Mit dem Bürgergeld, der neuen Grundsicherung für Langzeitarbeitslose, wurden zum 1. Juli 2023 auch finanzielle Anreize für die Fort- und Weiterbildung eingeführt: der Bürgergeldbonus (zum 31.3.2024 wieder abgeschafft) und das Weiterbildungsgeld. Ziel der monatlichen staatlichen Förderung ist die langfristige Integration des Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt.
Für viele Arbeitssuchende ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eine Herausforderung, der umso schwieriger wird, je länger sie aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, hat der Staat eine Unterstützung geschaffen, die die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern soll.
Im Gegensatz zum Bildungsgutschein, mit dem Sie als Arbeitsuchende:r Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanzieren können, wird der AVGS für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ ausgestellt. Das sind zum Beispiel Coachings oder eine private Arbeitsvermittlung. Es gibt drei Varianten des AVGS, die sich auf unterschiedliche Fördermaßnahmen beziehen: Den AVGS MPAV für eine Maßnahme bei einem privaten Arbeitsvermittler, den AVGS MAT für Maßnahmen zur Beseitigung so genannter Vermittlungshemmnisse und den AVGS MAG für betriebliche Maßnahmen bis zu sechs Wochen bei einem bestimmten Arbeitgeber, in der Regel in Form eines Betriebspraktikums oder einer Probebeschäftigung.
Das Qualifizierungschancengesetz (kurz QCG) ist ein Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Deutschland in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigte dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Gleichzeitig bietet es Unternehmen die Möglichkeit, engagierte Mitarbeiter:innen aktiv an das Unternehmen zu binden. Im Gegensatz zu anderen Fördermaßnahmen richtet sich das QCG an eine breitere Zielgruppe. Es fördert sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen:
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Deutsche Rentenversicherung Leistungen für Sie erbringen. Ziel ist, Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern oder Sie wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Die Leistungen umfassen ein breites Spektrum von der Finanzierung von Hilfsmitteln oder Qualifizierungsmaßnahmen wie Umschulungen und Fortbildungen, über einen Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bis hin zu Leistungen an den Arbeitgeber zur Unterstützung seiner Beschäftigungsbereitschaft.
Die persönlichen Voraussetzungen haben Sie erfüllt,
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen haben Sie erfüllt,
Darüber hinaus gibt es Ausschlusskriterien zu beachten, z.B. wenn Sie vergleichbare Leistungen von einem anderen Versicherungsträger erhalten können.
Den Antrag auf Förderung können Sie bequem von zu Hause aus online ausfüllen und einreichen. Oder Sie kontaktieren den Rentenversicherungsträger ihres Bundeslandes für alle weiteren Schritte und Unterlagen.
Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Grundlage dafür ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz AFBG), welches Fach- und Führungskräfte sowie potenzielle Existenzgründer fördern und so den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken soll. Beim Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) handelt es sich um eine Mischung aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem Darlehen.
Bei der Weiterbildungsprämie handelt es sich um eine Belohnung in Höhe von insgesamt 2.500,00 € für das erfolgreiche Bestehen der Zwischen- sowie Abschlussprüfung im Rahmen einer Umschulung oder Weiterbildung.
Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung ermöglicht es jungen Menschen, sich neben dem Beruf weiterzubilden. Das Weiterbildungsstipendium wird vom Bund finanziert und richtet sich speziell an begabte und talentierte Berufseinsteiger:innen, die ihre Berufsausbildung mit sehr guten Noten abgeschlossen haben.
Achtung: Hochschulabsolvent:innen können nicht mit dem Weiterbildungsstipendium gefördert werden.
Weitere Informationen zur Förderung mit dem Weiterbildungsstipendium.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines passenden Bildungsanbieters in Ihrer Nähe. Schreiben Sie eine Mail an kundencenter@viona.online oder rufen Sie uns an!