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Welche Förderung ist für mich die richtige?

Wenn Sie sich weiterbilden möchten, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung. Doch was verbirgt sich hinter den einzelnen Fördermaßnahmen? Wer kommt für welche Förderung in Frage? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und wie und wo kann die Förderung beantragt werden? Diese Fragen möchten wir Ihnen hier kurz beantworten. Weiterführende Informationen finden Sie über die Links, unterhalb der einzelnen Fördermaßnahme.

Welche Förderung ist für mich die richtige?
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Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein ist ein staatlicher Gutschein, der einem Arbeitnehmer oder Arbeitssuchenden finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung gewährt.

Personenkreis
  • Arbeitslose und Arbeitssuchende für die berufliche Eingliederung
  • Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Voraussetzungen und Bedingungen
  • Eignung und Motivation: In einem Beratungsgespräch wird geprüft, inwieweit Sie für die angestrebte Weiterbildung geeignet sind. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob eine realistische Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung besteht. Brechen Sie die Weiterbildung ohne triftigen Grund wie Krankheit, Umzug, Arbeitsaufnahme oder Überforderung ab, müssen Sie unter Umständen die Kosten zurückzahlen.
  • Aussichten auf einen Arbeitsplatz: Die Weiterbildung sollte Ihre Erfolgschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen bzw. Ihren Arbeitsplatz sichern.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Weiterbildungsmaßnahme müssen nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und damit für Maßnahmen der Arbeitsförderung zugelassen sein. Es handelt sich um zwei getrennte Zertifizierungen: eine Trägerzulassung und eine Maßnahmenzulassung, auf die Sie achten sollten. Nur dann kann der Gutschein eingelöst werden.
  • Erfolglose Bewerbungen: Dies ist nicht zwingend erforderlich, erhöht aber Ihre Chancen auf einen Bildungsgutschein, wenn davon auszugehen ist, dass eine Absage auf mangelnde Qualifikation zurückzuführen ist.
Beantragung und Kostenübernahme
  • Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach einem Beratungsgespräch ausgestellt und kann innerhalb eines bestimmten Gültigkeitszeitraums für eine bestimmte Anzahl von Kursen oder Lehrgängen eingelöst werden.
  • Die Übernahme der Weiterbildungskosten umfasst neben den Lehrgangskosten auch die Kosten für notwendige Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren.
  • Darüber hinaus können Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Kinderbetreuungskosten erstattet werden, wenn diese wegen der Weiterbildung notwendig sind.
  • Der Vorteil des Bildungsgutscheins liegt darin, dass die Kursgebühren direkt zwischen dem Bildungsanbieter und der Agentur für Arbeit abgerechnet werden. Für die Erstattung der übrigen Kosten gelten Höchstbeträge.

Weitere Informationen zur Förderung mit dem Bildungsgutschein.

     


Bürgergeldbonus und Weiterbildungsgeld

Mit dem Bürgergeld, der neuen Grundsicherung für Langzeitarbeitslose, wurden zum 1. Juli 2023 auch finanzielle Anreize für die Fort- und Weiterbildung eingeführt: der Bürgergeldbonus und das Weiterbildungsgeld. Ziel der monatlichen staatlichen Förderung ist die langfristige Integration des Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt.

Personenkreis
  • Arbeitslose, Angestellte oder Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), dem sogenannten Bürgergeld
  • Empfänger von Arbeitslosengeld
Voraussetzungen und Bedingungen
  • Bürgergeld-Empfänger können den Bürgergeldbonus oder das Weiterbildungsgeld vom Jobcenter erhalten. Aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld können vom Weiterbildungsgeld profitieren, wenn sie eine entsprechende Weiterbildung oder Umschulung absolvieren, die langfristig die Jobchancen verbessert.
  • Ob Sie mit dem Bürgergeldbonus oder dem Weiterbildungsgeld gefördert werden, hängt von der Art der Weiterbildung ab: 
    • Aufgrund der Abschaffung des Bürgergeldbonus zum 31.3.2024 wird die Prämie nur noch für eine nicht-abschlussbezogene Weiterbildung von mindestens 8 Wochen gezahlt, die vor dem 1. April 2024 begonnen wurde. 
    • Das Weiterbildungsgeld hingegen wird nur für eine abschlussbezogene Maßnahme wie eine Umschulung oder einen Kurs, der mit einer anerkannten Ausbildungsprüfung abschließt, gezahlt.
  • Bei Viona sind Förderungen von Weiterbildungen, Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungen auf Externenprüfungen möglich.
Beantragung und Kostenübernahme
  • Anspruch auf Arbeitslosen- oder Bürgergeld
  • Bürgergeldbonus und Weiterbildungsgeld sind Förderungen zusätzlich zum Bildungsgutschein. Sie müssen nicht extra beantragt werden, sondern werden Bürgergeld- oder Arbeitslosengeld-Empfängern automatisch vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit als Prämie ausgezahlt.
  • Auch Weiterbildungsteilnehmende, deren Maßnahme von einem Rehabilitationsträger wie der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft gefördert wird, können den Bürgergeldbonus oder das Weiterbildungsgeld erhalten.
  • Höhe der Förderung: Der Bürgergeldbonus beträgt 75,00 € monatlich. Das Weiterbildungsgeld beträgt 150,00 € monatlich. 
  • Das Geld erhalten Sie anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.

Weitere Informationen zur Förderung mit dem Bürgergeldbonus und Weiterbildungsgeld.


Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Für viele Arbeitssuchende ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eine Herausforderung, der umso schwieriger wird, je länger sie aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, hat der Staat eine Unterstützung geschaffen, die die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern soll.

Im Gegensatz zum Bildungsgutschein, mit dem Sie als Arbeitsuchende:r Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanzieren können, wird der AVGS für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ ausgestellt. Das sind zum Beispiel Coachings oder eine private Arbeitsvermittlung. Es gibt drei Varianten des AVGS, die sich auf unterschiedliche Fördermaßnahmen beziehen: Den AVGS MPAV für eine Maßnahme bei einem privaten Arbeitsvermittler, den AVGS MAT für Maßnahmen zur Beseitigung so genannter Vermittlungshemmnisse und den AVGS MAG für betriebliche Maßnahmen bis zu sechs Wochen bei einem bestimmten Arbeitgeber, in der Regel in Form eines Betriebspraktikums oder einer Probebeschäftigung.

Personenkreis
  • Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • Personen, die Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden oder die sich in einer Phase der beruflichen Umschulung oder Neuorientierung befinden. Dazu gehört auch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
  • Personen, die mit Hilfe eines privaten Arbeitsvermittlers eine Arbeit suchen wollen
  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug. Dazu gehören befristet Beschäftigte, Hochschulabsolventen oder Berufsrückkehrer.
  • Arbeitgeber, die Schwierigkeiten haben, geeignete Bewerber:innen zu finden und den Einstellungsprozess erleichtern möchten, z.B. durch Probearbeit
Voraussetzungen und Bedingungen
  • Anspruch auf Arbeitslosen- oder Bürgergeld
  • 6-wöchige Arbeitslosigkeit in den vergangenen 3 Monaten
  • Ausgesprochene Kündigung oder befristete Beendigung bei bestehendem Arbeitsverhältnis
  • Bildungsträger und private Arbeitsvermittler, die gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind
Beantragung und Kostenübernahme
  • Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem örtlichen Jobcenter beantragt werden. Mit der Bewilligung erhalten Sie den Gutschein.
  • In der Regel ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich, um die individuelle Situation und die Notwendigkeit der Maßnahme zu besprechen.
  • Die durch den AVGS geförderten Maßnahmen sind für Sie kostenfrei.
  • Auf Antrag können auch Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
  • Die Erfolgsprämie für die private Arbeitsvermittlung wird übernommen, wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 3 Monaten handelt.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Bildungsträger bzw. dem Arbeitsvermittler und der Agentur für Arbeit.
  • Sie können mehrmals bis zu sechs Wochen an einer betrieblichen Arbeitserprobung teilnehmen, wenn diese bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt wird.

Weitere Informationen zur Förderung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

     


Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz (kurz QCG) ist ein Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Deutschland in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigte dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Gleichzeitig bietet es Unternehmen die Möglichkeit, engagierte Mitarbeiter:innen aktiv an das Unternehmen zu binden. Im Gegensatz zu anderen Fördermaßnahmen richtet sich das QCG an eine breitere Zielgruppe. Es fördert sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen:

  • Beschäftigte: Ihre geförderte Weiterbildung qualifiziert Sie für die Arbeit von morgen. Sie erhalten weiterhin Ihr volles Gehalt. Die Weiterbildungskosten werden ganz oder anteilig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
  • Unternehmen: Sie schützen Ihre Beschäftigten in Zeiten des digitalen Wandels vor Arbeitslosigkeit und sichern sich Fachkräfte und Know-how. Je nach Unternehmensgröße und unter bestimmten Voraussetzungen erstattet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Lohn- und Weiterbildungskosten.
Personenkreis
  • Arbeitgeber, die das Know-how ihrer Beschäftigten an die kommenden Bedürfnisse anpassen möchten
  • Personen, die aufgrund ihres Berufs oder ihrer Qualifikation ein erhöhtes Risiko haben, arbeitslos zu werden
  • Beschäftigte, deren Arbeitsplatz aufgrund von Umstrukturierungen oder Schließungen von Unternehmen bedroht ist
  • Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Personen, die über eine veraltete Qualifikation verfügen
Voraussetzungen und Bedingungen
  • Die Dauer der Weiterbildung muss mindestens 121 Stunden betragen. Diese müssen nicht am Stück absolviert werden, Sie können zum Beispiel auch zwei oder mehr Kurse kombinieren.
  • Die Weiterbildung muss Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen. Das bedeutet, dass Qualifikationen vermittelt werden, die in Zukunft benötigt werden.
  • Im Falle einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung muss diese mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen nach AZAV zertifiziert sein. AZAV-zertifiziert heißt, für den Bildungsgutschein zugelassen zu sein.
  • Die Höhe des Zuschusses zu den Weiterbildungs- bzw. Lohnkosten richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und damit nach der Größe des Unternehmens.
Beantragung und Kostenübernahme
  • Die Antragstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen einen Antrag auf Förderung stellen, da beide Seiten davon profitieren.
  • Nach erfolgter Bewilligung übernimmt die Agentur anteilig oder ganz die Weiterbildungskosten in Form eines Bildungsgutscheins, der bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger eingereicht wird und erstattet dem Unternehmen die anteiligen Lohnkosten während der Qualifizierungsmaßnahme per Überweisung.
  • Zusätzliche Ausgaben für Fahrten, Übernachtungskosten, Kinderbetreuung etc. können auf Antrag ebenfalls von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Weitere Informationen zur Förderung mit dem Qualifizierungschancengesetz.

     


Berufliche Rehabilitation

Ist Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Deutsche Rentenversicherung Leistungen für Sie erbringen. Ziel ist, Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern oder Sie wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Die Leistungen umfassen ein breites Spektrum von der Finanzierung von Hilfsmitteln oder Qualifizierungsmaßnahmen wie Umschulungen und Fortbildungen, über einen Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bis hin zu Leistungen an den Arbeitgeber zur Unterstützung seiner Beschäftigungsbereitschaft.

Personenkreis
  • Personen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können
  • Personen, die nach längerer Krankheit oder Rehabilitation wieder ins Berufsleben einsteigen wollen
Voraussetzungen und Bedingungen

Die persönlichen Voraussetzungen haben Sie erfüllt,

  • wenn Sie bei teilweiser Erwerbsminderung durch die Leistung der DRV Ihren Arbeitsplatz erhalten können, oder
  • eine bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert oder wiederhergestellt werden kann.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen haben Sie erfüllt,

  • wenn Sie die Wartezeit von mindestens 15 Versicherungsjahren erreicht haben,
  • ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der DRV zu zahlen wäre, oder
  • Sie bereits eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der Rentenversicherung erhalten haben und für einen voraussichtlich erfolgreichen Abschluss der Rehabilitation eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben unmittelbar im Anschluss erforderlich ist.

Darüber hinaus gibt es Ausschlusskriterien zu beachten, z.B. wenn Sie vergleichbare Leistungen von einem anderen Versicherungsträger erhalten können.

Beantragung und Kostenübernahme

Den Antrag auf Förderung können Sie bequem von zu Hause aus online ausfüllen und einreichen. Oder Sie kontaktieren den Rentenversicherungsträger ihres Bundeslandes für alle weiteren Schritte und Unterlagen.

Weitere Informationen zur Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung.


     

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Grundlage dafür ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz AFBG), welches Fach- und Führungskräfte sowie potenzielle Existenzgründer fördern und so den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken soll. Beim Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) handelt es sich um eine Mischung aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem Darlehen.

Personenkreis
  • Personen, die eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben und darauf aufbauend eine Aufstiegsfortbildung planen
  • Personen, die einen Bachelor- oder vergleichbaren Hochschulabschluss, aber noch keinen Master-Abschluss haben
  • Personen, die ihr Studium nicht abgeschlossen haben
  • Personen, die keinen Erstausbildungsabschluss haben, aber über die erforderliche Berufspraxis verfügen, zum Beispiel Abiturienten
  • Personen aus dem Ausland, die dauerhaft in Deutschland leben
     
Voraussetzungen und Bedingungen
  • Sie erfüllen folgende persönliche Voraussetzungen:
    • Sie haben bereits einen ersten Berufs- oder Bachelorabschluss.
    • Sie haben das Abitur, jedoch keinen ersten Ausbildungsabschluss. Sie können aber stattdessen die in der Fortbildungsordnung geforderte Berufspraxis nachweisen.
    • Sie sind Studienabbrecher, erfüllen aber insgesamt alle Voraussetzungen laut Prüfungsordnung für die angestrebte Prüfung.
  • Die zu fördernde Weiterbildung bzw. der Anbieter muss folgende Voraussetzungen bzw. Kriterien erfüllen:
    • Der Abschluss der Aufstiegsfortbildung muss im Niveau höher sein als der Berufsabschluss, den Sie bereits haben.
    • Die Aufstiegsfortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
    • Der Anbieter muss über ein allgemein anerkanntes Qualitätssicherungssystem verfügen oder zertifiziert sein, z.B. mit dem AZAV-Zertifikat.
  • Bis zu 700 Fortbildungsabschlüsse können mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Förderfähig sind drei Fortbildungsstufen: 1. Geprüfte:r Berufsspezialist:in 2. Bachelor Professional 3. Master Professional.
  • Bei Viona sind folgende Kurse förderfähig: Meister:in, Betriebswirt:in, Fachwirt:in, Fachkaufmann:frau, Techniker:in, Erzieher:in. Alle Kurse finden Sie in unserer Kategorie Meister und Fachwirte (IHK).
Beantragung und Kostenübernahme
  • Wenn Sie selbst und die Weiterbildungsmaßnahme die genannten Kriterien erfüllen, stellen Sie den Antrag beim lokal zuständigen BAföG-Amt. Entscheidend ist Ihr aktueller Wohnsitz und damit das Bundesland.
  • Sie können den Antrag online stellen, indem Sie die erforderlichen Formblätter ausfüllen und nötigen Unterlagen einreichen. 
  • Bei einer Vollzeitmaßnahme haben Sie Anspruch auf eine Vollzeitförderung. Die Lehrgangs- und Prüfungskosten dürfen maximal 15.000,00 € betragen. Zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten können Sie einen Beitrag zum Lebensunterhalt (abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen) erhalten.
  • Das Aufstiegs-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gezahlt. 
  • Haben Sie die Prüfung Ihrer Fortbildung erfolgreich bestanden, können Sie 50% der Summe des Darlehens rückwirkend erstattet bekommen. 
  • Wenn Sie drei Jahre nach Beendigung der Weiterbildung den Weg in die Selbstständigkeit wagen, kann Ihr Darlehen komplett erlassen werden. 
  • Sollten Materialkosten von bis zu 2.000,00 € bei der Meisterprüfung aufkommen, wird auch hier die Hälfte vom Staat übernommen.
  • Bei einem berufsbegleitenden Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung wird eine einkommens- und vermögensunabhängige Unterstützung in Höhe von 50% der Kosten (Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren) gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. 
     

Weitere Informationen zur Förderung mit dem Aufstiegs-BAföG.


Weiterbildungsprämie

Bei der Weiterbildungsprämie handelt es sich um eine Belohnung in Höhe von insgesamt 2.500,00 € für das erfolgreiche Bestehen der Zwischen- sowie Abschlussprüfung im Rahmen einer Umschulung oder Weiterbildung.
 

Personenkreis
  • Personen, die eine Weiterbildung oder Umschulung absolvieren, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt
Voraussetzungen und Bedingungen
  • Sie machen eine Weiterbildung, Umschulung oder Externenprüfung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt.
  • Die Maßnahme wird mit dem Bildungsgutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gefördert.
  • Die Umschulungsdauer beträgt mindestens zwei Jahre. Am Ende muss eine Abschlussprüfung abgelegt werden, die von einer offiziellen Kammer (IHK, HWK, StBK) durchgeführt wird und der Ausbildungsordnung entspricht.
     
Beantragung und Kostenübernahme
  • Die Prämie besteht aus zwei Teilen. Für das Bestehen der Zwischenprüfung erhalten Sie 1.000,00 € und für das Bestehen der Abschlussprüfung 1.500,00 €.
  • Nach dem erfolgreichen Bestehen der Prüfungen können Sie die Prämie über Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Die Prämie wird nicht automatisch ausgezahlt.
  • Für den Antrag müssen Sie einen Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung vorlegen (Kopie des Ausbildungszeugnisses).
  • Die Prämie ist nicht zweckgebunden und wird nicht versteuert.
     

Weitere Informationen zur Förderung mit der Weiterbildungsprämie.


Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung ermöglicht es jungen Menschen, sich neben dem Beruf weiterzubilden. Das Weiterbildungsstipendium wird vom Bund finanziert und richtet sich speziell an begabte und talentierte Berufseinsteiger:innen, die ihre Berufsausbildung mit sehr guten Noten abgeschlossen haben.

Personenkreis
  • Junge Menschen unter 25 Jahren, die ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und sich nun beruflich weiterqualifizieren möchten

Achtung: Hochschulabsolvent:innen können nicht mit dem Weiterbildungsstipendium gefördert werden.
 

Voraussetzungen und Bedingungen
  • Für das Weiterbildungsstipendium muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
    • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
    • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten oder einem Notendurchschnitt von 1,9 oder besser
    • Platz 1 bis 3 in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
    • Begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule
  • Die Aufnahme ins Programm des Weiterbildungsstipendiums ist nur bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Unter Anrechnung eines Freiwilligendienstes oder Erziehungsurlaubs kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen.
  • Neben dem Nachweis besonderer beruflicher Leistungen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sein.
  • Zu den förderfähigen Weiterbildungen zählen fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister-, Fachwirt-Kurse etc.), fachübergreifende Weiterbildungen (z.B. Software- oder Intensivsprachkurse) oder ein berufsbegleitendes Studium, das auf einer Ausbildung oder einer aktuellen Berufstätigkeit aufbaut.
     
Beantragung und Kostenübernahme
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, stellen Sie vor Beginn der Weiterbildung den Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle, z.B. bei der Handwerkskammer. Beschäftigte in bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufen wie Alten- oder Krankenpflege können den Antrag direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung stellen.
  • Nach dem fristgerechten Erhalt aller erforderlichen Unterlagen prüft die zuständige Stelle Ihre Bewerbung. Die Entscheidung, ob Sie in das Programm aufgenommen wurden, erhalten Sie schriftlich.
  • Die Förderung umfasst Zuschüsse von insgesamt 8.700,00 €, verteilt auf drei Förderjahre und beliebig viele förderfähige Weiterbildungen. Pro Jahr stehen Ihnen somit 2.900,00 € zur Verfügung. Die genaue Aufteilung kann individuell vereinbart werden.
  • Der Eigenanteil pro Fördermaßnahme beträgt immer 10 Prozent und mindert die Gesamtfördersumme nicht.
  • Im ersten Jahr können Sie zusätzlich einen IT-Bonus in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung eines Computers beantragen. 
  • Der Zuschuss muss zweckentsprechend verwendet werden. Förderfähig sind die Kosten der Maßnahme, Reisekosten, Übernachtungskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten. 
     

Weitere Informationen zur Förderung mit dem Weiterbildungsstipendium.

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