Wenn Sie sich weiterbilden möchten, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung. Doch was verbirgt sich hinter den einzelnen Fördermaßnahmen, wer kommt für welche Förderung in Frage, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie und wo kann die Förderung beantragt werden? Diese Fragen möchten wir Ihnen hier kurz beantworten. Weiterführende Informationen finden Sie über die Links, unterhalb der einzelnen Fördermaßnahme.
Ein Bildungsgutschein ist ein staatlicher Gutschein, der einem Arbeitnehmer oder Arbeitssuchenden finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung gewährt.
Für viele Arbeitssuchende ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eine Herausforderung, der umso schwieriger wird, je länger sie aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, hat der Staat eine Unterstützung geschaffen, die die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern soll.
Im Gegensatz zum Bildungsgutschein, mit dem Sie als Arbeitsuchender Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanzieren können, wird der AVGS für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ ausgestellt. Das sind zum Beispiel Coachings oder eine private Arbeitsvermittlung. Es gibt drei Varianten des AVGS, die sich auf unterschiedliche Fördermaßnahmen beziehen: Den AVGS MPAV für eine Maßnahme bei einem privaten Arbeitsvermittler, den AVGS MAT für Maßnahmen zur Beseitigung so genannter Vermittlungshemmnisse und den AVGS MAG für betriebliche Maßnahmen bis zu sechs Wochen bei einem bestimmten Arbeitgeber, in der Regel in Form eines Betriebspraktikums oder einer Probebeschäftigung.
Das Qualifizierungs-Chancen-Gesetz ist ein Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Deutschland in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigte dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Gleichzeitig bietet es Unternehmen die Möglichkeit, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv an das Unternehmen zu binden. Im Gegensatz zu anderen Fördermaßnahmen richtet sich das QCG an eine breitere Zielgruppe. Es fördert sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen:
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Deutsche Rentenversicherung Leistungen für Sie erbringen. Ziel ist, Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern oder Sie wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Die Leistungen umfassen ein breites Spektrum von der Finanzierung von Hilfsmitteln oder Qualifizierungsmaßnahmen wie Umschulungen und Fortbildungen, über einen Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bis hin zu Leistungen an den Arbeitgeber zur Unterstützung seiner Beschäftigungsbereitschaft.
Die persönlichen Voraussetzungen haben Sie erfüllt,
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen haben Sie erfüllt,
Darüber hinaus gibt es Ausschlusskriterien zu beachten, z.B. wenn Sie vergleichbare Leistungen von einem anderen Versicherungsträger erhalten können.
Den Antrag auf Förderung können Sie bequem von zu Hause aus online ausfüllen und einreichen. Oder Sie kontaktieren den Rentenversicherungsträger ihres Bundeslandes für alle weiteren Schritte und Unterlagen.
Weitere Informationen zur Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung.