Welche Förderung ist für mich die Richtige?

Wenn Sie sich weiterbilden möchten, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung. Doch was verbirgt sich hinter den einzelnen Fördermaßnahmen, wer kommt für welche Förderung in Frage, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie und wo kann die Förderung beantragt werden? Diese Fragen möchten wir Ihnen hier kurz beantworten. Weiterführende Informationen finden Sie über die Links, unterhalb der einzelnen Fördermaßnahme.

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Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein ist ein staatlicher Gutschein, der einem Arbeitnehmer oder Arbeitssuchenden finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung gewährt.

Personenkreis

  • Arbeitslose und Arbeitssuchende für die berufliche Eingliederung
  • Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, zur Sicherung des Arbeitsplatzes

Voraussetzungen und Bedingungen

  • Eignung und Motivation: In einem Beratungsgespräch wird geprüft, inwieweit Sie für die angestrebte Weiterbildung geeignet sind. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob eine realistische Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung besteht. Brechen Sie die Weiterbildung ohne triftigen Grund wie Krankheit, Umzug, Arbeitsaufnahme oder Überforderung ab, müssen Sie unter Umständen die Kosten zurückzahlen.
  • Aussichten auf einen Arbeitsplatz: Die Weiterbildung sollte Ihre Erfolgschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen bzw. Ihren Arbeitsplatz sichern.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Weiterbildungsmaßnahme müssen nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und damit für Maßnahmen der Arbeitsförderung zugelassen sein. Es handelt sich um zwei getrennte Zertifizierungen: eine Trägerzulassung und eine Maßnahmezulassung, auf die Sie achten sollten. Nur dann kann der Gutschein eingelöst werden.
  • Erfolglose Bewerbungen: Dies ist nicht zwingend erforderlich, erhöht aber Ihre Chancen auf einen Bildungsgutschein, wenn davon auszugehen ist, dass eine Absage auf mangelnde Qualifikation zurückzuführen ist.

Beantragung und Kostenübernahme

  • Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach einem Beratungsgespräch ausgestellt und kann innerhalb eines bestimmten Gültigkeitszeitraums für eine bestimmte Anzahl von Kursen oder Lehrgängen eingelöst werden.
  • Die Übernahme der Weiterbildungskosten umfasst neben den Lehrgangskosten auch die Kosten für notwendige Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren.
  • Darüber hinaus können Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Kinderbetreuungskosten erstattet werden, wenn diese wegen der Weiterbildung notwendig sind.
  • Der Vorteil des Bildungsgutscheins liegt darin, dass die Kursgebühren direkt zwischen dem Bildungsanbieter und der Agentur für Arbeit abgerechnet werden. Für die Erstattung der übrigen Kosten gelten Höchstbeträge.

Weitere Informationen zur Förderung mit dem Bildungsgutschein.

     


Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Für viele Arbeitssuchende ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eine Herausforderung, der umso schwieriger wird, je länger sie aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, hat der Staat eine Unterstützung geschaffen, die die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern soll.

Im Gegensatz zum Bildungsgutschein, mit dem Sie als Arbeitsuchender Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanzieren können, wird der AVGS für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ ausgestellt. Das sind zum Beispiel Coachings oder eine private Arbeitsvermittlung. Es gibt drei Varianten des AVGS, die sich auf unterschiedliche Fördermaßnahmen beziehen: Den AVGS MPAV für eine Maßnahme bei einem privaten Arbeitsvermittler, den AVGS MAT für Maßnahmen zur Beseitigung so genannter Vermittlungshemmnisse und den AVGS MAG für betriebliche Maßnahmen bis zu sechs Wochen bei einem bestimmten Arbeitgeber, in der Regel in Form eines Betriebspraktikums oder einer Probebeschäftigung.

Personenkreis

  • Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • Personen, die Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden oder die sich in einer Phase der beruflichen Umschulung oder Neuorientierung befinden. Dazu gehört auch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
  • Personen, die mit Hilfe eines privaten Arbeitsvermittlers eine Arbeit suchen wollen
  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug. Dazu gehören befristet Beschäftigte, Hochschulabsolventen oder Berufsrückkehrer.
  • Arbeitgeber, die Schwierigkeiten haben, geeignete Bewerber:innen zu finden und den Einstellungsprozess erleichtern möchten, z.B. durch Probearbeit.

Voraussetzungen und Bedingungen

  • Anspruch auf Arbeitslosen- oder Bürgergeld
  • 6-wöchige Arbeitslosigkeit in den vergangenen 3 Monaten
  • Ausgesprochene Kündigung oder befristete Beendigung bei bestehendem Arbeitsverhältnis
  • Bildungsträger und private Arbeitsvermittler, die gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind

Beantragung und Kostenübernahme

  • Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem örtlichen Jobcenter beantragt werden. Mit der Bewilligung erhalten Sie den Gutschein.
  • In der Regel ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich, um die individuelle Situation und die Notwendigkeit der Maßnahme zu besprechen.
  • Die durch den AVGS geförderten Maßnahmen sind für Sie kostenfrei.
  • Auf Antrag können auch Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
  • Die Erfolgsprämie für die private Arbeitsvermittlung wird übernommen, wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 3 Monaten handelt.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Bildungsträger bzw. dem Arbeitsvermittler und der Agentur für Arbeit.
  • Sie können mehrmals bis zu sechs Wochen an einer betrieblichen Arbeitserprobung teilnehmen, wenn diese bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt wird.

Weitere Informationen zur Förderung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

     


Qualifizierungs-Chancen-Gesetz

Das Qualifizierungs-Chancen-Gesetz ist ein Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Deutschland in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigte dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Gleichzeitig bietet es Unternehmen die Möglichkeit, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv an das Unternehmen zu binden. Im Gegensatz zu anderen Fördermaßnahmen richtet sich das QCG an eine breitere Zielgruppe. Es fördert sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen:

  • Beschäftigte: Ihre geförderte Weiterbildung qualifiziert Sie für die Arbeit von morgen. Sie erhalten weiterhin Ihr volles Gehalt. Die Weiterbildungskosten werden ganz oder anteilig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
  • Unternehmen: Sie schützen Ihre Beschäftigten in Zeiten des digitalen Wandels vor Arbeitslosigkeit und sichern sich Fachkräfte und Know-how. Je nach Unternehmensgröße und unter bestimmten Voraussetzungen erstattet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Lohn- und Weiterbildungskosten.

Personenkreis

  • Arbeitgeber, die das Know-how ihrer Beschäftigten an die kommenden Bedürfnisse anpassen möchten
  • Personen, die aufgrund ihres Berufs oder ihrer Qualifikation ein erhöhtes Risiko haben, arbeitslos zu werden
  • Beschäftigte, deren Arbeitsplatz aufgrund von Umstrukturierungen oder Schließungen von Unternehmen bedroht ist
  • Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Personen, die über eine veraltete Qualifikation verfügen

Voraussetzungen und Bedingungen

  • Die Dauer der Weiterbildung muss mindestens 121 Stunden betragen.
  • Die Weiterbildung muss Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen. Das bedeutet, dass Qualifikationen vermittelt werden, die in Zukunft benötigt werden.
  • Im Falle einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung muss diese mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen nach AZAV zertifiziert sein. AZAV-zertifiziert heißt, für den Bildungsgutschein zugelassen zu sein.
  • Die Höhe des Zuschusses zu den Weiterbildungs- bzw. Lohnkosten richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und damit nach der Größe des Unternehmens.

Beantragung und Kostenübernahme

  • Die Antragstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen einen Antrag auf Förderung stellen, da beide Seiten davon profitieren.
  • Nach erfolgter Bewilligung übernimmt die Agentur anteilig oder ganz die Weiterbildungskosten in Form eines Bildungsgutscheins, der bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger eingereicht wird und erstattet dem Unternehmen die anteiligen Lohnkosten während der Qualifizierungsmaßnahme per Überweisung.
  • Zusätzliche Ausgaben für Fahrten, Übernachtungskosten, Kinderbetreuung etc. können auf Antrag ebenfalls von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Weitere Informationen zur Förderung nach dem Qualifizierungs-Chancen-Gesetz.

     


Berufliche Rehabilitation

Ist Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Deutsche Rentenversicherung Leistungen für Sie erbringen. Ziel ist, Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern oder Sie wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Die Leistungen umfassen ein breites Spektrum von der Finanzierung von Hilfsmitteln oder Qualifizierungsmaßnahmen wie Umschulungen und Fortbildungen, über einen Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bis hin zu Leistungen an den Arbeitgeber zur Unterstützung seiner Beschäftigungsbereitschaft.

Personenkreis

  • Personen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können
  • Personen, die nach längerer Krankheit oder Rehabilitation wieder ins Berufsleben einsteigen wollen

Voraussetzungen und Bedingungen

Die persönlichen Voraussetzungen haben Sie erfüllt,

  • wenn Sie bei teilweiser Erwerbsminderung durch die Leistung der DRV Ihren Arbeitsplatz erhalten können, oder
  • eine bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert oder wiederhergestellt werden kann.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen haben Sie erfüllt,

  • wenn Sie die Wartezeit von mindestens 15 Versicherungsjahren erreicht haben,
  • ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der DRV zu zahlen wäre, oder
  • Sie bereits eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der Rentenversicherung erhalten haben und für einen voraussichtlich erfolgreichen Abschluss der Rehabilitation eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben unmittelbar im Anschluss erforderlich ist.

Darüber hinaus gibt es Ausschlusskriterien zu beachten, z.B. wenn Sie vergleichbare Leistungen von einem anderen Versicherungsträger erhalten können.

Beantragung

Den Antrag auf Förderung können Sie bequem von zu Hause aus online ausfüllen und einreichen. Oder Sie kontaktieren den Rentenversicherungsträger ihres Bundeslandes für alle weiteren Schritte und Unterlagen.

Weitere Informationen zur Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung.

     

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