Welche Förderung ist für mich die Richtige?

Wenn Sie sich weiterbilden möchten, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung. Doch was verbirgt sich hinter den einzelnen Fördermaßnahmen, wer kommt für welche Förderung in Frage, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie und wo kann die Förderung beantragt werden? Diese Fragen möchten wir Ihnen hier kurz beantworten. Weiterführende Informationen finden Sie über die Links, unterhalb der einzelnen Fördermaßnahme.

Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein ist ein staatlicher Gutschein, der einem Arbeitnehmer oder Arbeitssuchenden finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung gewährt.

Personenkreis

Voraussetzungen und Bedingungen

Beantragung und Kostenübernahme

Weitere Informationen zur Förderung mit dem Bildungsgutschein.

     


Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Für viele Arbeitssuchende ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eine Herausforderung, der umso schwieriger wird, je länger sie aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, hat der Staat eine Unterstützung geschaffen, die die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern soll.

Im Gegensatz zum Bildungsgutschein, mit dem Sie als Arbeitsuchender Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanzieren können, wird der AVGS für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ ausgestellt. Das sind zum Beispiel Coachings oder eine private Arbeitsvermittlung. Es gibt drei Varianten des AVGS, die sich auf unterschiedliche Fördermaßnahmen beziehen: Den AVGS MPAV für eine Maßnahme bei einem privaten Arbeitsvermittler, den AVGS MAT für Maßnahmen zur Beseitigung so genannter Vermittlungshemmnisse und den AVGS MAG für betriebliche Maßnahmen bis zu sechs Wochen bei einem bestimmten Arbeitgeber, in der Regel in Form eines Betriebspraktikums oder einer Probebeschäftigung.

Personenkreis

Voraussetzungen und Bedingungen

Beantragung und Kostenübernahme

Weitere Informationen zur Förderung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

     


Qualifizierungs-Chancen-Gesetz

Das Qualifizierungs-Chancen-Gesetz ist ein Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Deutschland in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigte dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Gleichzeitig bietet es Unternehmen die Möglichkeit, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv an das Unternehmen zu binden. Im Gegensatz zu anderen Fördermaßnahmen richtet sich das QCG an eine breitere Zielgruppe. Es fördert sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen:

  • Beschäftigte: Ihre geförderte Weiterbildung qualifiziert Sie für die Arbeit von morgen. Sie erhalten weiterhin Ihr volles Gehalt. Die Weiterbildungskosten werden ganz oder anteilig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
  • Unternehmen: Sie schützen Ihre Beschäftigten in Zeiten des digitalen Wandels vor Arbeitslosigkeit und sichern sich Fachkräfte und Know-how. Je nach Unternehmensgröße und unter bestimmten Voraussetzungen erstattet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Lohn- und Weiterbildungskosten.

Personenkreis

Voraussetzungen und Bedingungen

Beantragung und Kostenübernahme

Weitere Informationen zur Förderung nach dem Qualifizierungs-Chancen-Gesetz.

     


Berechtigungsschein DeuFöV

Der Berechtigungsschein DeuFöV ist eine Förderzusage für berufsbezogene Deutschkurse auf der Grundlage der Deutschsprachförderverordnung, kurz DeuFöV. Damit haben Sie die Möglichkeit, Deutschkenntnisse zu erwerben, zu vertiefen oder zu festigen, die Sie für die Ausübung Ihres Berufes benötigen. Ziel der Förderung ist die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den deutschen Arbeitsmarkt oder in weiterbildende Bildungsmaßnahmen.

Personenkreis

Voraussetzungen

Beantragung und Kostenübernahme

     


Rentenversicherung

Ist Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Deutsche Rentenversicherung Leistungen für Sie erbringen. Ziel ist, Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern oder Sie wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Die Leistungen umfassen ein breites Spektrum von der Finanzierung von Hilfsmitteln oder Qualifizierungsmaßnahmen wie Umschulungen und Fortbildungen, über einen Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bis hin zu Leistungen an den Arbeitgeber zur Unterstützung seiner Beschäftigungsbereitschaft.

Personenkreis

Voraussetzungen und Bedingungen

Beantragung

Weitere Informationen zur Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung.

     

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