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WissenswertesWeiterbildungsgeld

So gelingt Ihr beruflicher Neustart mit dem Weiterbildungsgeld

Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Langzeitarbeitslose und löste am 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV, ab. Es soll erwerbsfähigen Menschen ohne Arbeit helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Neben den Regelsätzen werden auch Miete, Heizkosten und Rundfunkgebühren übernommen. Die Reform beinhaltet nicht nur die notwendige Erhöhung der Regelsätze, sondern auch Verbesserungen im Bereich der Weiterbildung. So wurde im Bürgergeldgesetz der so genannte Vermittlungsvorrang zugunsten der Weiterbildung aufgehoben. Oberstes Ziel bleibt die Vermittlung in Arbeit. Der Gesetzgeber hat aber erkannt, dass die Qualifizierung durch Fort- und Weiterbildung die Vermittlung erheblich erleichtert und langfristig den Erhalt des Arbeitsplatzes sichert.

So gelingt Ihr beruflicher Neustart mit dem Weiterbildungsgeld
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Finanzielle Anreize für die Weiterbildung

Ging es früher darum, Arbeitssuchende möglichst schnell in Arbeit zu bringen, setzt der Staat heute auf eine langfristige Integration der Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt. Das Ziel: dauerhafte Arbeit statt Hilfsjobs. Um das zu erreichen, stellt er die Aus- und Weiterbildung vor die Vermittlung und schafft zusätzliche Anreize: Wer Bürgergeld bezieht und etwas für seine berufliche Qualifikation tut, erhält jetzt einen Bonus. Damit sollen die Betroffenen motiviert werden, sich weiterzubilden, eine Umschulung zu machen oder einen Berufsabschluss nachzuholen, um so ihre Vermittlungs- und Beschäftigungschancen zu erhöhen.

Ob Sie vom Staat einen monatlichen Zuschuss zum Bürgergeld in Form von Weiterbildungsgeld erhalten, hängt von der Art der Weiterbildung ab. Das Weiterbildungsgeld wird nämlich nur für eine abschlussbezogene Maßnahme wie eine Umschulung oder Berufsausbildung gezahlt und beträgt 150,00 € monatlich.

Das Extra-Geld

Das Weiterbildungsgeld wird nur für abschlussbezogene Maßnahmen wie Umschulungen oder Berufsausbildungen gezahlt. Dazu gehören auch Weiterbildungen mit zertifizierten Teilqualifikationen, Vorbereitungskurse auf Externen-/Schulfremdenprüfungen, jede Form der Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt. Das Weiterbildungsgeld erhalten sowohl Bürgergeld-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-Empfänger. Es beträgt 150,00 € und wird monatlich zusätzlich anrechnungsfrei zum Regelbedarf für die Dauer der Maßnahme gezahlt.

Das Weiterbildungsgeld erhalten Sie auch, wenn die Maßnahme von einem Rehabilitationsträger wie der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft gefördert wird. Das kann auf Sie zutreffen, wenn Sie wegen einer körperlichen, seelischen, Sinnes- oder Lernbehinderung besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen.

Das Weiterbildungsgeld

Seit Juli 2023 erhalten Bürgergeld-Empfänger ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,00 €, wenn sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Aber nicht nur sie profitieren: Auch Empfänger von Arbeitslosengeld können bei der Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung zusätzlich Weiterbildungsgeld erhalten. 

Wichtig: Das Weiterbildungsgeld bekommen Sie nur für die Teilnahme an berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen. „Als abschlussbezogene berufliche Nachqualifizierung werden Weiterbildungsmaßnahmen verstanden, die auf den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses vorbereiten und ggf. auf bereits vorhandenen Kompetenzen, z. B. aus Arbeitserfahrungen, absolvierten Qualifizierungen des sogenannten Übergangssystems oder abgebrochenen Ausbildungen, aufbauen.“ (Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung)

Die 150,00 € erhalten Sie anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.

  • 150,00 € pro Monat – für alle abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Auch Arbeitslosengeld-Empfänger können Weiterbildungsgeld erhalten.
  • Bei Viona sind Förderungen von Weiterbildungen, Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungen auf Externenprüfungen möglich.
  • Einführung seit dem 1. Juli 2023

Sie haben Anspruch auf den Zuschuss, wenn Sie arbeitslos oder angestellt sind oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, das sogenannte Bürgergeld. Aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld können bei der Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung zusätzlich Weiterbildungsgeld erhalten.

Für den Bezug von Weiterbildungsgeld müssen Sie nicht zwangsläufig Bürgergeld-Empfänger sein, sondern können auch als Empfänger von Arbeitslosengeld davon profitieren. 

Näheres zum Bürgergeld finden Sie unten auf dieser Seite. Die Zuschüsse sind anrechnungsfrei und damit unabhängig von anderen Zahlungen, Einkünften oder Vermögen.

Und noch etwas Wichtiges hat sich mit der Reform geändert: Wer eine Ausbildung machen oder einen Berufsabschluss nachholen will, kann das jetzt über einen Zeitraum von 3 Jahren tun. Bisher waren es maximal zwei Jahre. Damit wird auch besonderen Lebensumständen Rechnung getragen, wie zum Beispiel der Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Weiterbildungsgeld

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld beträgt 150,00 € im Monat. Es wird als Prämie gezahlt, zusätzlich zum Bürgergeld und der Miete oder zum Arbeitslosengeld. 

Wer bekommt das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld erhalten sowohl Bürgergeld-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-Empfänger, wenn sie eine „abschlussbezogene Weiterbildung“ absolvieren. Das bedeutet: Die Weiterbildung muss zu einem Berufsabschluss führen. Das kann zum Beispiel eine Umschulung sein oder ein Kurs, der mit einer anerkannten Ausbildungsprüfung abschließt.

Wie beantrage ich das Weiterbildungsgeld?

Ihren Antrag stellen Sie dort, wo Sie bereits Ihre Leistungen erhalten, bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter. Sie können als Kunde auch jederzeit und bequem Ihren Antrag online erledigen.

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Zu den Kursen

Ihre Kursauswahl bei Viona
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Weiterbildung wird belohnt

Grundsätzlich gilt: Wer sich weiterbildet und damit qualifiziert, steht auf jeden Fall sicherer auf seinen Beinen und hat die Chance, mehr Geld zu verdienen und seine Situation deutlich zu verbessern.

Zusätzlich zum Weiterbildungsgeld kann Ihnen bei erfolgreicher Zwischen- und Abschlussprüfung eine Weiterbildungsprämie in Höhe von bis zu 2.500,00 € ausgezahlt werden. Die Weiterbildungsprämie werden vom zuständigen Jobcenter oder der zuständigen Agentur für Arbeit ausbezahlt. Voraussetzung ist die Einreichung der entsprechenden Zeugnisse.

Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es nicht nur den finanziellen Bonus während Ihrer Weiterbildung oder Abschlussprämien, sondern auch eine bis zu 100%ige Förderung Ihrer Maßnahme mit dem Bildungsgutschein.

Hier informieren wir Sie, welche Förderung für Sie die richtige ist.

 

Weitergehende Informationen auf Seiten der Bundesministerien

Wenn Sie an weiteren Informationen über das Bürgergeld interessiert sind, haben Sie auf den folgenden Seiten die Möglichkeit dazu:

Fragen und Antworten zum Bürgergeld des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Fragen und Antworten zum Bürgergeld der Servicestelle SGB II

Hintergrundinfos zum Bürgergeld des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines passenden Bildungsanbieters in Ihrer Nähe. Schreiben Sie eine Mail an kundencenter@viona.online oder rufen Sie uns an!

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