Sie möchten Ihren Beruf wechseln und benötigen einen richtigen Motivations-Kick? Dann ist die Weiterbildungsprämie der perfekte finanzielle Anreiz. Es handelt sich dabei um eine Belohnung von € 2.500 für Ihr erfolgreiches Bestehen der Zwischen- sowie Abschlussprüfung im Rahmen einer Umschulung.
Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung wurde die sogenannte Weiterbildungsprämie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ins Leben gerufen. Wenn Sie gerade dabei sind, eine Umschulung zu machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Motivationsprämie profitieren. Es handelt sich dabei um eine verkürzte Ausbildung, um einen anerkannten Ausbildungsberuf nachzuholen oder neu zu erwerben.
Was kann man sich unter der Weiterbildungsprämie konkret vorstellen? Es handelt sich um einen Betrag von insgesamt 2.500 Euro. Den ersten Anteil von 1.000 Euro erhalten Sie beim erfolgreichen Bestehen der Zwischenprüfung. Bei einer sogenannten „gestreckten Abschlussprüfung“ ist der erste Teil der Abschlussprüfung gemeint. Wenn Ihnen die Abschlussprüfung ebenfalls gelingt, erhalten Sie 1.500 Euro obendrauf.
Wichtig ist hierbei, dass die Zwischenprüfungen von der zuständigen Kammer wie beispielsweise der IHK, HWK oder StBK abgenommen werden und der Ausbildungsordnung Ihrer Umschulung entsprechen.
Es handelt sich um eine Ermessensleistung, die den Zweck einer Belohnung und gleichzeitig einer Motivation erfüllt. Ob Sie die Prämie erhalten können, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitsvermittler der lokalen Agentur für Arbeit.
Um die Weiterbildungsprämie zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie erhalten die Weiterbildungsprämie, wenn Sie die Zwischen- und Abschlussprüfung der Kammer erfolgreich bestehen. Dazu zählen die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK) oder die Steuerberaterkammer (StBK). Zudem müssen die Prüfungen der Ausbildungsordnung Ihrer Umschulung entsprechen. Zu beachten ist außerdem, dass Zwischenprüfung in der entsprechenden Ausbildungsverordnung festgeschrieben sein muss.
Je nach Abschluss unterscheiden sich die Prüfungsformate möglicherweise. Bei manchen Metall- und Elektroberufen gibt es beispielsweise eine sogenannte gestreckten Abschlussprüfung. Hier zählt der erste Teil der Abschlussprüfung als Zwischenprüfung. Das erfolgreiche Bestehen wird entsprechend mit 1.000 Euro belohnt.
Haben Sie Ihre Prüfungen erfolgreich bestanden, so können Sie die Prämie über Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit, bzw. dem Jobcenter beantragen lassen. Sie bekommen den Betrag also nicht automatisch ausgezahlt, sondern erst nachdem die Bewilligung durch die ortsansässige Arbeitsagentur erfolgt ist. Dazu müssen Sie einen Nachweis über die erfolgreich bestandenen Prüfungen vorlegen. Gemeint ist z.B. eine Kopie Ihres Ausbildungszeugnisses von der zuständigen Kammer, das Sie an die Agentur für Arbeit senden. Im Falle einer Zusage erhalten Sie den Betrag auf Ihr Konto überwiesen. Danach können Sie frei über Ihre Belohnung verfügen, da die Prämie weder zweckgebunden, noch versteuert wird.
So sichern Sie sich Ihren Bonus von 2.500 €.
Sie haben sich für eine Umschulung für einen Ausbildungsberuf entschieden Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie in nur drei Schritten zur Weiterbildungsprämie gelangen.
Nicht jede Art von Umschulung qualifiziert Sie für die Weiterbildungsprämie. Es ist wichtig, dass die Umschulung vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur durch den Bildungsgutschein gefördert wird. Sie gilt als abschlussbezogene Weiterbildung. Wenn Sie einen Berufsabschluss nachholen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Prämie. Die Umschulung sollte zwischen dem 1.08.2016 und dem 31.12.2023 beginnen und zwei Jahre dauern. Sie ist an Prüfungen der offiziellen Kammer wie die IHK, HWK oder StBK gebunden.
Im Rahmen der Umschulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen müssen Sie zwei Prüfungen ablegen. Für das Bestehen der Zwischenprüfung erhalten Sie den ersten Teil der Prämie in Höhe von 1.000 Euro. Die restliche Summe von 1.500 Euro erhalten Sie, wenn Sie auch die Abschlussprüfung bestanden haben. Sobald Sie Ihren Erfolg mithilfe eines Abschlusszeugnisses belegen können, ist die Ihnen die Weiterbildungsprämie so gut wie sicher.
Alle Prüfungen erfolgreich bestanden? Nun müssen Sie eine Kopie Ihres Ausbildungszeugnisses von der zuständigen Kammer an die ortsgebundene Agentur für Arbeit senden. Diese entscheidet daraufhin, ob die Weiterbildungsprämie ausgezahlt wird. Sollte dies der Fall sein, wird die Summe direkt auf das Konto überwiesen