In Ihre Weiterbildung zu investieren, lohnt sich. Höheres Gehalt, interessante Aufgabenbereiche, ein sicherer Arbeitsplatz und mehr Verantwortung im Betrieb sind gute Gründe für eine Fortbildung. Mit der richtigen Qualifikation in der Hand, können Sie sogar den Weg in die Selbstständigkeit wagen. Bund und Länder unterstützen Sie mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG), eine Mischung aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem Darlehen zu sehr guten Konditionen.
Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Grundlage dafür ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz: AFBG. Ziel des AFBGs ist es, Fach-, Führungskräfte und potenzielle Existenzgründer zu fördern und damit Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken.
Diese Weiterbildungsförderung ist individuell und kann praktisch von jedem beantragt werden, der eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen oder einen akademischen Bachelor-Abschluss gemacht hat und eine darauf aufbauende Aufstiegsfortbildung plant. Diese kann in Voll- oder Teilzeit erfolgen.
Bezuschusst werden in beiden Fällen Prüfungs- und Lehrgangsgebühren. Sie erhalten einen Zuschuss (50 % des Maßnahmebeitrags), der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, sowie die andere Hälfte als zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. Ab dem 1. Januar 2023 soll das Darlehen sogar zinsfrei angeboten werden, wobei die Bundesregierung momentan prüft, ob dies umsetzbar ist. Beim Aufstiegs-Bafög werden bei Vollzeitmaßnahmen auch Lebensunterhaltskosten gefördert. Diese Summe wird als Vollzuschuss gewährt, muss also nicht mehr zurückgezahlt werden.
Grundsätzlich ist die Fördergruppe des Aufstiegs-BAföG ziemlich groß. Ob Studienabsolvent:in, -abbrecher:in oder Absolvent:in einer Ausbildung: Solange Sie die Zulassungsbestimmungen erfüllen, haben Sie eine Chance, die Förderung zu erhalten. Um einen Antrag stellen zu können, muss man nur die Voraussetzungen für die angestrebte Prüfung erfüllen. Diese sind in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt. Allgemein kommt die Fördermaßnahme für alle Weiterbildungsinteressierten infrage, die einen höheren beruflichen Abschluss anstreben. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.
Das Aufstiegs-Bafög kommt infrage, wenn Sie eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben und darauf aufbauend eine Aufstiegsfortbildung planen. Alternativ können Sie das Aufstiegs-BAföG auch beantragen, wenn Sie einen Bachelor- oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss, aber noch keinen Master-Abschluss in der Tasche haben. Selbst Personen, die Ihr Studium nicht abgeschlossen haben, können die Förderung beantragen.
Ebenfalls sind diejenigen berechtigt, die keinen Erstausbildungsabschluss haben, aber über die erforderliche Berufspraxis verfügen. Dazu zählen beispielsweise Abiturient:innen. Darüber hinaus haben Personen aus dem Ausland, die dauerhaft in Deutschland leben, gute Chancen, das Aufstiegs-BAföG zu erhalten.
Ihnen stehen bis zu 700 Fortbildungsabschlüsse zur Auswahl, die mit Hilfe des Aufstiegs-BAföG gefördert werden können. Dabei besuchen Sie typischerweise einen Lehrgang oder eine Fachschule, wodurch Sie auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet werden. Es gibt sowohl öffentliche, als auch private Anbieter, die ihre Maßnahmen in Voll- und Teilzeit anbieten. Auch Formate wie ein Fern- oder als mediengestützter Lehrgang sind zulässig.
Wichtig: Ihre Weiterbildung muss offiziell akkreditiert und zertifiziert, sprich im Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder in der Handwerksordnung (HwO) verankert sein. Die Mindestanzahl an Stunden beträgt 400 Stunden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihre Weiterbildung mit Hilfe des Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Typische Abschlüsse, die Sie erreichen können, sind u.a. Meister, Betriebswirt, Fachwirt, Fachmeister, Industriemeister, Fachkrankenpfleger oder Techniker. Das Spektrum passender beruflicher Weiterbildungen wächst aber stetig. Weitere Infos zur Weiterbildung zum Fachwirt finden Sie hier.
Hier ist entscheidend, in welchem Umfang Sie die Weiterbildungsmaßnahme wahrnehmen. Dadurch entscheidet sich, auf welche Fördermaßnahmen Sie Anspruch haben.
Wenn Sie eine Weiterbildung in Vollzeit absolvieren, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Vollzeitförderung. Diese besteht aus einem Unterhalts- und Maßnahmebeitrag. Letzterer dient dazu, um die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von maximal 15.000,00 € zu begleichen. Die eine Hälfte wird als Zuschuss gezahlt. Die andere Hälfte wird als zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernommen. Während der Fortbildung und anschließenden zwei bis maximal 6 Jahren ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei.
Zudem erhalten Sie einen weiteren Zuschuss von 50 % des Darlehens, wenn Sie die Weiterbildung erfolgreich beenden. Sollten Materialkosten von bis zu 2.000,00 € bei der Meisterprüfung aufkommen, wird auch hier die Hälfte vom Staat übernommen. Für den Rest können Sie ein zinsgünstiges Darlehen beanspruchen. Diese Förderung ist komplett unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen und steht auch Teilzeitgeförderten zu. Die Voraussetzung ist hierbei, dass Sie regelmäßig anwesend sind (mind. 70 %)
Zusätzlich zum Maßnahmebeitrag können Sie als Vollzeitgeförderte:r auch einen Zuschuss zu Ihrem Lebensunterhalt erhalten. Hier müssen Sie Ihr Vermögen und Einkommen nachweisen. Dadurch wird die Höhe der monatlich ausgezahlten Summe bestimmt. Auch Lebensumstände wie Familienstand oder Kinder beeinflussen, wieviel Sie monatlich erhalten. Beispielsweise erhöht sich der Freibetrag Ihres Einkommens, wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben. (Als alleinstehende Person können Sie bis zu 892,00 € erhalten.) Die konkrete Summe wird allerdings während Ihres persönlichen Antragsverfahrens ermittelt.
Zur Antragstellung:
Das AFBG-Darlehen wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgegeben. Nachdem Sie ein Antragsformular beim zuständigen Förderungsamt Ihres Bundeslandes eingereicht haben, erhalten Sie ein Angebot über den Darlehensanteil der Förderung. So können Sie auch nur einen einzelnen Teil des Darlehens beantragen. Das Aufstiegs-Bafög wird immer zum Monatsende ausgezahlt.
Zur Rückzahlung:
Für die Rückzahlung gilt, dass das Darlehen innerhalb der Fortbildungszeit und einer Karenzzeit von maximal 6 Jahren zins- und tilgungsfrei ist. Das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung legt dabei fest, wann die Rückzahlung erfolgen soll. Anschließend haben Sie 10 Jahre Zeit, um die Summe zurückzuzahlen. Die monatliche Rate liegt bei mindestens 128,00 €. Sollten Sie finanzielle Schwierigkeiten, familiäre Umstände o.Ä. haben, gibt es hierfür einen Ausweg. Dank der Möglichkeiten der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den neuen Stundungs- und Erlasstatbeständen kann man die Raten wie beim normalen BAföG vertagen.
Erlassmöglichkeiten:
1. Haben Sie die Prüfung Ihrer Fortbildung erfolgreich bestanden, können Sie 50 % der Summe des Darlehens rückwirkend erstattet bekommen. Dafür müssen Sie nur Ihr Prüfungszeugnis vorlegen.
2. Wenn Sie 3 Jahre nach Beendigung der Weiterbildung den Weg in die Selbstständigkeit wagen, kann Ihr Darlehen komplett erlassen werden. Hierfür müssen Sie ein Unternehmen gründen, übernehmen oder Mitarbeiter:innen einstellen.
Im Vergleich mit dem BAföG
Worin unterscheidet sich das Aufstiegs-BAföG vom üblichen BAföG-Angebot? Während das BAföG eine erste Berufs- oder Hochschulausbildung fördert, wird mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG eine weiterführende Ausbildung gefördert. Dabei sollte Ihr Abschluss oberhalb des Niveaus einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschluss stehen, aber nicht das Niveau der Meisterebene übersteigen. Den Umfang der Antragstellung, die Einkommensanrechnung und die zuständige Behörde haben die Fördermittel gemeinsam. Der wesentliche Unterschied besteht allerdings in der Anrechnung des Elterneinkommens. Dieses wird beim AFBG generell nicht berücksichtigt.
Nun gibt es noch sogenannte Weiterbildungsstipendien. Hierbei gilt es allerdings einige Aspekte zu beachten.
Im Vergleich mit dem Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium ist eine staatliche Unterstützungsleistung, die sich an Berufseinsteiger richtet, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und danach noch eine berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung oder ein berufsbegleitendes duales Studium anhängen wollen. Darunter fallen beispielsweise Weiterbildungen zum Meister:in, Fachwirt:in oder Techniker:in und andererseits fachübergreifende Weiterbildungen wie etwa Software- oder Intensiv-Sprachkurse. Sie können sich bis zum Alter von maximal 24 Jahren bewerben. In Ausnahmefällen wie Freiwilligendienst oder Elternzeit liegt die Grenze bei 27 Jahren. Beim Aufstiegs-BAföG gibt es dagegen keine Altersbeschränkung. Die Vergabe der Weiterbildungsstipendien ist zudem auf jährlich 6.000,00 € begrenzt.
Es wird betont, dass es sich um eine Maßnahme für besonders talentierte Berufsanfänger:innen handelt. Die schulische Voraussetzung ist dabei, dass Sie Ihre Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten (Durchschnittsnote aller Prüfungsteile mindestens 1,9) abgeschossen haben. Alternativ können Sie durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule punkten oder von einem vorderen Platz bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb profitieren.
Der Antrag ist an die für den Beruf jeweils zuständige Stelle zu richten. Die Verantwortung übernimmt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).
In wenigen Schritten zu Ihrem Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Lebensbegleitendes Lernen ist der Schlüssel für Ihren beruflichen Erfolg. Wenn Sie sich beruflich weiterbilden und einen höheren Abschluss erlangen wollen, kommt schnell die Sorge um die Finanzierung. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - besser bekannt als „Aufstiegs- oder Meister-BAföG“ - unterstützt Sie bei einer Aufstiegsweiterbildung. Es ist zu einem der beliebtesten Mittel geworden, das vom Staat zur finanziellen Förderung für Weiterbildungen ins Leben gerufen wurde. Konkret gibt Ihnen der Staat einen Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zu den Materialkosten des Meisterstücks. Bei Bedarf können Sie diese Förderung durch ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänzen. Es steht Ihnen frei, ob Sie das Darlehen überhaupt in Anspruch nehmen. Es hat keinen Einfluss auf die Bewilligung des staatlichen Zuschusses.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die Sie auf verschiedenste höhere Berufsabschlüsse und Prüfungen vorbereiten. Derzeit gibt es rund 700 Fortbildungsabschlüsse, die mit Hilfe des Aufstiegs-BAföG gefördert werden können.
Finden Sie hier bei Viona umfangreiche Fortbildungsangebote für Ihr Prüfungsziel, unter anderem für folgende Abschlüsse:
Bei berufsbegleitenden Lehrgängen zur Prüfungsvorbereitung wird eine einkommens- und vermögensunabhängige Unterstützung in Höhe von 50 % der anfallenden Kosten gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dazu gehören Lehrgangsentgelte und Prüfungsgebühren. Bei Vollzeitlehrgängen kann Ihnen darüber hinaus auch ein Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt werden, der sich allerdings nach Ihrer persönlichen und finanziellen Lebenssituation richtet. Entscheiden Sie selbst, ob Sie den Zuschuss um ein Darlehen erweitern wollen. Die Konditionen dafür sind sehr gut.
Wir bei Viona unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Fortbildung für ein höher qualifizierendes Prüfungsziel. Wählen Sie, ob für Sie eine Weiterbildung in Teilzeit und berufsbegleitend oder in Vollzeit geeigneter ist.
Auf unserer Seite Welche Förderung ist für mich die Richtige finden Sie Informationen zu weiteren passenden und interessanten Fördermöglichkeiten.
Sie haben Anspruch auf das Aufstiegs-BAföG, wenn Sie folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen:
Die zu fördernde Weiterbildungsmaßnahme bzw. der Anbieter muss folgende Voraussetzungen bzw. Kriterien erfüllen
Es ist unwichtig, ob Sie die Fortbildung in Vollzeit oder Teilzeit, in der Schule, mediengestützt oder in Form von Fernunterricht machen. Wenn Sie selbst und die Weiterbildungsmaßnahme die genannten Kriterien erfüllen, können Sie einen Antrag für die Förderung stellen.
Entscheidend ist Ihr aktueller Wohnsitz und damit Ihr Bundesland. Der Antrag läuft über das lokal zuständige BAföG-Amt. Wenn Sie unsicher sind, erkundigen sich bei Ihrem Ortsamt. Meistens sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen. Sie müssen beachten, dass Sie Ihren Antrag ausschließlich an die für Sie zuständige Behörde Ihres Bundeslandes stellen!
Ihren Antrag für die AFBG-Förderung können Sie ebenfalls online stellen. Im Regelfall müssen mehrere Formblätter ausgefüllt werden. Hier ein Überblick, damit Sie sich im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen und Informationen besorgen können.
Unter folgendem Link finden Sie die Online-Antragsmöglichkeiten in den Ländern: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antrag-online-stellen/antrag-online-stellen.html
Entscheiden Sie sich für eine Vollzeitmaßnahme, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese ist allerdings abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen oder auch des:der Ehe-/Lebenspartner:in.
Gut zu wissen: Der Zuschuss zum Lebensunterhalt wird seit dem 1. August 2020 als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Nach einem positiven Bescheid zu Ihrem AFBG-Zuschuss bekommen Sie ein Angebot für das Darlehen bei der KfW. Innerhalb einer bestimmten Frist können Sie entscheiden, ob Sie das Darlehen annehmen. Sie können auch nur einen Teil des Darlehens beantragen. Für ein solches Darlehen sind keine zusätzlichen Sicherheiten notwendig.
Während der Fortbildung und in einer folgenden Karenzzeit von höchstens 6 Jahren ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei. Der Beginn der Rückzahlung wird vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung festgelegt. Innerhalb von 10 Jahren im Anschluss erfolgt in der Regel die Rückzahlung. Die Mindestrate beträgt aktuell 128,00 € pro Monat.
Wenn Sie den Betrag nicht zurückzahlen können, weil beispielsweise Ihr Gehalt zu niedrig ist, gibt es die Möglichkeit, die Raten stunden zu lassen.
Gut zu wissen: Bei erfolgreicher Prüfung können Sie Ihr Zeugnis einreichen und dadurch 50 % Ihres noch nicht zurückgezahlten Darlehens erlassen bekommen. Und wenn Sie innerhalb von 3 Jahren ein Unternehmen gründen oder übernehmen, kann Ihnen Ihr Darlehen komplett erlassen werden.
Auf diese Weise können Sie sich bis zu 75 % staatliche Förderung für Ihre höhere Berufsbildung sichern. Weiterbildungskosten werden Ihnen am Ende des Monats für den kommenden Monat, also im Voraus, gezahlt. Sie können die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auch noch finanziert bekommen, wenn Sie diese an die Fortbildungsstätte bereits bezahlt haben. Der Förderbetrag für die Prüfungsgebühr und die Erstellung der fachpraktischen Arbeit wird allerdings erst bei Fälligkeit und gegen Vorlage der Rechnungen ausgezahlt. Die Auszahlung ist zudem auf bis zu zwei Jahre nach Ende der Maßnahme befristet.
Vollzeitgeförderte haben während der Prüfungsvorbereitungszeit einen Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag sowie einen Kinderbetreuungszuschlag. Für die Zeit zwischen dem Ende der Maßnahme und der Prüfung – längstens für 3 Monate – können der Unterhaltsbeitrag sowie der Kinderbetreuungszuschlag als Darlehen fortgewährt werden.
Zu den Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt oder vergleichbare Arbeiten wird eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, maximal bis zu 2.000,00 € gewährt. Für die verbleibende Hälfte gibt es ein Angebot der KFW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Dieses Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren (maximal bis zu 6 Jahren) zins- und tilgungsfrei. Wenn Sie sich für das Darlehen entscheiden, muss dieses innerhalb von 3 Monaten nach der Bewilligung des Aufstiegs-BAföG bei der KFW-Bank beantragt werden. Wer seine Weiterbildung schließlich mit Erfolg beendet, erhält dann einen weiteren Zuschuss in Höhe von 50 % des Restdarlehens. Ihnen wird also die Hälfte des Darlehens erlassen. Bei erfolgreicher Gründung sogar der gesamte Darlehensbetrag.
Gut zu wissen: Geschenkt wird Ihnen nichts. Sie müssen die Weiterbildung wirklich wollen und sich aktiv beteiligen. Das kann manchmal mühsam sein. Die regelmäßige Teilnahme an den Vorbereitungskursen hilft Ihnen dabei und ist ein notwendiges Instrument. Ab Fehlzeiten von mehr als 30 % der Unterrichtsstunden, ist die Förderung vollständig zurückzuzahlen. Zum Nachweis der Teilnahme ist ein Formblatt zu nutzen, das vom Bildungsanbieter auszufüllen und vom Teilnehmenden zweimal, 6 Monate nach Beginn und zum Ende der Maßnahme, beim zuständigen Förderamt vorzulegen ist.
Gefördert, gefordert, geschafft. Nach Abschluss Ihrer Fortbildung und erfolgreichem Bestehen Ihrer Prüfung haben Sie nun grünes Licht für den Aufbau Ihrer Karriere. Mit der neu erworbenen Qualifikation können Sie in eine verantwortungsvollere und zugleich abwechslungsreichere Position aufsteigen. Oder Sie wagen sogar den Sprung in die Selbständigkeit und werden Ihr eigener Chef. Für alle Fälle sind Sie jetzt bestens vorbereitet. Worauf warten Sie noch?
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie sich hier die Broschüre "Aufstiegs-BAföG - Machen Sie Ihre Karriere zum Highlight!" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung als PDF-Datei herunterladen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines passenden Bildungsanbieters in Ihrer Nähe. Schreiben Sie eine Mail an kundencenter@viona.online oder rufen Sie uns an!