Das Aufstiegs-BAföG: So gestalten Sie Ihre Karriere.

In Ihre Weiterbildung zu investieren, lohnt sich. Höheres Gehalt, interessante Aufgabenbereiche, ein sicherer Arbeitsplatz und mehr Verantwortung im Betrieb sind gute Gründe für eine Fortbildung. Mit der richtigen Qualifikation in der Hand, können Sie sogar den Weg in die Selbstständigkeit wagen. Bund und Länder unterstützen Sie mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG), eine Mischung aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem Darlehen zu sehr guten Konditionen.

Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Wer kann ein Aufstiegs-BAföG nutzen?

Welche Fortbildungen werden gefördert?

Welche Kosten werden übernommen?

Was ist für das Darlehen zu beachten?

Was ist der Vorteil gegenüber anderen Fördermitteln?

Höherqualifizierung mit dem Aufstiegs-BAföG

In wenigen Schritten zu Ihrem Aufstiegs-BAföG (AVGS)

Lebensbegleitendes Lernen ist der Schlüssel für Ihren beruflichen Erfolg. Wenn Sie sich beruflich weiterbilden und einen höheren Abschluss erlangen wollen, kommt schnell die Sorge um die Finanzierung. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - besser bekannt als „Aufstiegs- oder Meister-BAföG“ - unterstützt Sie bei einer Aufstiegsweiterbildung. Es ist zu einem der beliebtesten Mittel geworden, das vom Staat zur finanziellen Förderung für Weiterbildungen ins Leben gerufen wurde. Konkret gibt Ihnen der Staat einen Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zu den Materialkosten des Meisterstücks. Bei Bedarf können Sie diese Förderung durch ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänzen. Es steht Ihnen frei, ob Sie das Darlehen überhaupt in Anspruch nehmen. Es hat keinen Einfluss auf die Bewilligung des staatlichen Zuschusses.

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die Sie auf verschiedenste höhere Berufsabschlüsse und Prüfungen vorbereiten. Derzeit gibt es rund 700 Fortbildungsabschlüsse, die mit Hilfe des Aufstiegs-BAföG gefördert werden können. Finden Sie hier auf flowdo umfangreiche Fortbildungsangebote für Ihr Prüfungsziel, unter anderem für folgende Abschlüsse:

  • Meister*in
  • Betriebswirt*in
  • Fachwirt*in
  • Fachkaufmann*frau
  • Techniker*in
  • Erzieher*in

Bei berufsbegleitenden Lehrgängen zur Prüfungsvorbereitung wird eine einkommens- und vermögensunabhängige Unterstützung in Höhe von 50% der anfallenden Kosten gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dazu gehören Lehrgangsentgelte und Prüfungsgebühren. Bei Vollzeitlehrgängen kann Ihnen darüber hinaus auch ein Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt werden, der sich allerdings nach Ihrer persönlichen und finanziellen Lebenssituation richtet. Entscheiden Sie selbst, ob Sie den Zuschuss um ein Darlehen erweitern wollen. Die Konditionen dafür sind sehr gut.

Wir bei flowdo unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Fortbildung für ein höher qualifizierendes Prüfungsziel. Wählen Sie, ob für Sie eine Weiterbildung in Teilzeit und berufsbegleitend oder in Vollzeit geeigneter ist.

Auf unseren Seiten finden Sie Informationen zu weiteren passenden und interessanten Fördermöglichkeiten, wie Aufstiegsstipendium, Bildungsurlaub und Weiterbildungsstipendium.

1. Voraussetzungen erfüllen

Sie haben Anspruch auf das Aufstiegs-BAföG, wenn Sie folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie haben bereits einen ersten Berufs- oder Bachelorabschluss
  • Sie haben das Abitur jedoch keinen ersten Ausbildungsabschluss. Sie können aber stattdessen die in der Fortbildungsordnung geforderte Berufspraxis nachweisen
  • Sie sind Studienabbrecher, erfüllen aber insgesamt alle Voraussetzungen laut Prüfungsordnung für die angestrebte Prüfung

Die zu fördernde Weiterbildungsmaßnahme bzw. der Anbieter muss folgende Voraussetzungen bzw. Kriterien erfüllen 

  • Der Abschluss der Aufstiegsfortbildung muss im Niveau höher sein, als der Berufsabschluss, den Sie bereits haben
  • Die Aufstiegsfortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
  • Der Anbieter muss über ein allgemein anerkanntes Qualitätssicherungssystem verfügen oder zertifiziert sein, z.B. mit dem AZAV-Zertifikat

Es ist unwichtig, ob Sie die Fortbildung in Vollzeit oder Teilzeit, in der Schule, mediengestützt oder in Form von Fernunterricht machen. Wenn Sie selbst und die Weiterbildungsmaßnahme die genannten Kriterien erfüllen, können Sie einen Antrag für die Förderung stellen.

2. Aufstiegs-BAföG (AFBG) beantragen

Entscheidend ist Ihr aktueller Wohnsitz und damit Ihr Bundesland. Der Antrag läuft über das lokal zuständige BAföG-Amt. Wenn Sie unsicher sind, erkundigen sich bei Ihrem Ortsamt. Meistens sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen. Sie müssen beachten, dass Sie Ihren Antrag ausschließlich an die für Sie zuständige Behörde Ihres Bundeslandes stellen!

Ihren Antrag für die AFBG-Förderung können Sie ebenfalls online stellen. Im Regelfall müssen mehrere Formblätter ausgefüllt werden. Hier ein Überblick, damit Sie sich im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen und Informationen besorgen können.

  • Formblatt A: der eigentliche Auf↵stiegs-BA↵föG Antrag nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), Angaben über die Person, bisher bezogene staatliche Leistungen, die Form (Teilzeit/Vollzeit) der Maßnahme und welche staatlichen Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Zudem abgefragt werden der angestrebte Fortbildungsplan, Ihr beruflicher Werdegang und Ihre familiären Verhältnisse 
  • Formblatt B: Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnisse, Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung, Arbeitszeugnisse und eine genaue Beschreibung Ihrer derzeitigen Tätigkeit, etc. 
  • Formblatt F: Dient zum Nachweise der Fehlzeiten während der Unterrichtsstunden und wird vom jeweiligen Maßnahmeträger ausgefüllt. Man darf nicht mehr als 30% der Unterrichtszeit über fehlen. Dabei ist der Grund, weshalb man fehlt, unbedeutend.

Unter folgendem Link finden Sie die Online-Antragsmöglichkeiten in den Ländern: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antrag-online-stellen/antrag-online-stellen.html

Entscheiden Sie sich für eine Vollzeitmaßnahmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese ist allerdings abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen oder auch Ehe-/Lebenspartner*in.

Gut zu wissen: Der Zuschuss zum Lebensunterhalt wird seit dem 1. August 2020 als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

3. Zusätzliches Darlehen beantragen

Nach einem positiven Bescheid zu Ihrem AFBG-Zuschuss bekommen Sie ein Angebot für das Darlehen bei der KfW. Innerhalb einer bestimmten Frist können Sie entscheiden, ob Sie das Darlehen annehmen. Sie können auch nur einen Teil des Darlehens beantragen. Für ein solches Darlehen sind keine zusätzlichen Sicherheiten notwendig.

Während der Fortbildung und in einer folgenden Karenzzeit von höchstens 6 Jahren ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei. Der Beginn der Rückzahlung wird vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung festgelegt. Innerhalb von zehn Jahren im Anschluss erfolgt in der Regel die Rückzahlung. Die Mindestrate beträgt aktuell 128 Euro pro Monat.

Wenn Sie den Betrag nicht zurückzahlen können, weil beispielsweise Ihr Gehalt zu niedrig ist, gibt es die Möglichkeit, die Raten stunden zu lassen.

Gut zu wissen: Bei erfolgreicher Prüfung können Sie Ihr Zeugnis einreichen und dadurch 50 Prozent Ihres noch nicht zurückgezahlten Darlehens erlassen bekommen. Und wenn Sie innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen gründen oder übernehmen, kann Ihnen Ihr Darlehen komplett erlassen werden.

4. Zuschuss erhalten und Darlehen zurückzahlen

Auf diese Weise können Sie sich bis zu 75% staatliche Förderung für Ihre höhere Berufsbildung sichern. Weiterbildungskosten werden Ihnen am Ende des Monats für den kommenden Monat, also im Voraus, gezahlt. Sie können die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auch noch finanziert bekommen, wenn Sie diese an die Fortbildungsstätte bereits bezahlt haben. Der Förderbetrag für die Prüfungsgebühr und die Erstellung der fachpraktischen Arbeit wird allerdings erst bei Fälligkeit und gegen Vorlage der Rechnungen ausgezahlt. Die Auszahlung ist zudem auf bis zu zwei Jahre nach Ende der Maßnahme befristet.

Vollzeitgeförderte haben während der Prüfungsvorbereitungszeit einen Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag sowie einen Kinderbetreuungszuschlag. Für die Zeit zwischen dem Ende der Maßnahme und der Prüfung – längstens für drei Monate – können der Unterhaltsbeitrag sowie der Kinderbetreuungszuschlag als Darlehen fortgewährt werden.

Zu den Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt oder vergleichbare Arbeiten wird eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, maximal bis zu 2.000 Euro gewährt. Für die verbleibende Hälfte gibt es ein Angebot der KFW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Dieses Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren (maximal bis zu sechs Jahren) zins- und tilgungsfrei. Wenn Sie sich für das Darlehen entscheiden, muss dieses innerhalb von drei Monaten nach der Bewilligung des Aufstiegs-BAföG bei der KFW-Bank beantragt werden. Wer seine Weiterbildung schließlich mit Erfolg beendet, erhält dann einen weiteren Zuschuss in Höhe von 50% des Restdarlehens. Ihnen wird also die Hälfte des Darlehens erlassen. Bei erfolgreicher Gründung sogar der gesamte Darlehensbetrag.

Gut zu wissen: Geschenkt wird Ihnen nichts. Sie müssen die Weiterbildung wirklich wollen und sich aktiv beteiligen. Das kann manchmal mühsam sein. Die regelmäßige Teilnahme an den Vorbereitungskursen hilft Ihnen dabei und ist ein notwendiges Instrument. Ab Fehlzeiten von mehr als 30 Prozent der Unterrichtsstunden, ist die Förderung vollständig zurückzuzahlen. Zum Nachweis der Teilnahme ist ein Formblatt zu nutzen, dass vom Bildungsanbieter auszufüllen und vom Teilnehmenden zweimal, sechs Monate nach Beginn und zum Ende der Maßnahme beim zuständigen Förderamt vorzulegen ist.

5. Aufsteigen mit dem neuen Abschluss

Gefördert, gefordert, geschafft. Nach Abschluss Ihr Fortbildung und erfolgreichem Bestehen Ihrer Prüfung haben Sie nun grünes Licht für den Aufbau Ihrer Karriere. Mit der neu erworbenen Qualifikation können Sie in eine verantwortungsvollere und zugleich abwechslungsreichere Position aufsteigen. Oder Sie wagen sogar den Sprung in die Selbständigkeit und werden Ihr eigener Chef. Für alle Fälle sind Sie jetzt bestens vorbereitet. Worauf warten Sie noch?

Modernes Lernen mit Viona® – der virtuellen Online-Akademie. Eine Plattform, unzählige Möglichkeiten.
© 2022 - 2023 Viona
Alle Rechte vorbehalten