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WissenswertesBerufliche Rehabilitation

Berufliche Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung

Sie wollen trotz gesundheitlicher Probleme wieder im Beruf stehen? Die Deutsche Rentenversicherung (kurz: DRV) hilft Ihnen dabei. Sie finanziert nicht nur Leistungen zur gesundheitlichen Rehabilitation, sondern auch zur beruflichen Wiedereingliederung und zur Berufsförderung.

Berufliche Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung
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Häufige Fragen zur Förderung durch die DRV

Was bedeutet berufliche Rehabilitation?

Die berufliche Rehabilitation soll Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen dabei helfen, ihr Geld selbst verdienen zu können. Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten, neue Berufschancen zu eröffnen und eine möglichst dauerhafte Eingliederung ins Berufsleben zu gewährleisten, um eine vorzeitige Rente zu vermeiden. Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation erhalten sie alle benötigten Hilfen und Unterstützungen, die für ihre berufliche (Wieder-)Eingliederung nötig sind. Dazu gehört es auch, Menschen mit einer Berufsunfähigkeit durch entsprechende Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu einer neuen beruflichen Perspektive zu verhelfen. Eine besondere Form ist die berufliche Reha psychisch kranker Menschen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten und von dem Förderprogramm der Deutschen Rentenversicherung profitieren, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Zudem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 15 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sein.
  • Die Fördermaßnahme muss im direkten Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erfolgen, um deren Erfolg sicherzustellen. Wenn die Leistungen der medizinischen Reha allein nicht ausreichend sind, um eine Rückkehr in den Job zu gewährleisten, sondern auch weitere Maßnahmen zur beruflichen Reha notwendig werden.
  • Ihre gesundheitliche Situation muss so beschaffen sein, dass Sie ohne die Förderung eine Rente aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit erhalten müssten. Dieses gilt es zu verhindern, nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“.

Auch wenn Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wird nachträglich geprüft, ob eine Rehabilitation für Sie zumutbar und geeignet ist, um Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Wichtig ist, dass keine andere Förderinstitution in Frage kommen darf. Auch darf bei Ihnen kein sogenannter Ausschlussgrund vorliegen. Beispielsweise haben Sie als Beamter keinen Anspruch auf berufliche Rehabilitationsleistungen durch die Rentenversicherung. 

Was wird gefördert?

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die vollständigen Kosten für die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Eine Zuzahlung müssen Sie nicht leisten. Die Leistungen umfassen Hilfsmittel technischer und persönlicher Art, bis hin zum Gründungszuschuss. Dazu gehören die Weiterbildungskosten, die Prüfungsgebühren, die Lernmaterialien oder die Fahrtkosten. Ebenso werden die Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Kinderbetreuung übernommen. Bei der Auswahl der Leistungen werden individuell unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder Ihre bisherige Tätigkeit berücksichtigt. Auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt fließt in die Entscheidung mit ein.

Für die Dauer Ihrer beruflichen Rehabilitation zahlt die DRV Ihnen sogenanntes Übergangsgeld. Als Grundlage hierfür dient das fiktive Gehalt einer Person mit gleichem Alter und einem vergleichbaren Beruf. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch für Zeiten nach dieser Leistung, zwischen zwei zusammenhängenden berufsfördernden Leistungen sowie für die Zeit zwischen einer medizinischen und einer sich daran anschließenden berufsfördernden Rehabilitation gezahlt werden.

Auch Arbeitgeber können Zuschüsse erhalten, damit sie Ihnen einen geeigneten Arbeitsplatz oder eine Probebeschäftigung anbieten.

Wie wird gefördert?

Durchgeführt werden die Leistungen möglichst am Wohnort, zumindest in Wohnortnähe. Nur wenn die Art oder Schwere Ihrer Behinderung es erfordern, können sie stationär in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation stattfinden. Das ist immer dann notwendig, wenn Sie aufgrund der Behinderung auf die medizinischen, psychologischen oder sozialen Dienste angewiesen sind, die dort angeboten werden.

Berufliche Rehabilitationsleistungen dauern grundsätzlich so lange, wie sie für das angestrebte Berufsziel allgemein üblich oder vorgesehen sind. Weiterbildungen, die ganztägig stattfinden, sind auf zwei Jahre begrenzt. Ist eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung in dieser Zeit nicht zu erwarten, können auch längerfristige Aus- oder Weiterbildungen durchgeführt werden. Dies hängt von der Art und Schwere der Behinderung, von deren Prognose und Entwicklung sowie von der Situation auf dem Arbeitsmarkt ab.

Schritt für Schritt in Ihre berufliche Reha

Die Förderung durch die DRV

Sollte Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit bedroht oder gemindert sein, unterstützt Sie die Deutsche Rentenversicherung im Anschluss Ihrer medizinischen Rehabilitation mit umfangreichen Fördermöglichkeiten zu Ihrer beruflichen Rehabilitation. Wenn davon auszugehen ist, dass die Leistungen der medizinischen Rehabilitation allein nicht ausreichend sind, um eine Rückkehr in den Job zu gewährleisten, werden auch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation eingesetzt. Nach dem Prinzip "Rehabilitation vor Rente" haben Leistungen zur Rehabilitation immer Vorrang vor der Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Unter dem Begriff "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben", kurz LTA, finanziert die Deutsche Rentenversicherung Maßnahmen in Form von Umschulungen oder Weiterbildungen bis hin zum Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.

Die rechtlichen Voraussetzungen haben Sie erfüllt,

  • nach einer Wartezeit von 15 Jahren oder
  • wenn Sie bereits Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder
  • ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bekommen würden oder
  • bereits eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation erbracht wurde und für eine voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation unmittelbar im Anschluss daran eine Leistung zur Teilhabe am
    Arbeitsleben erforderlich ist.

Zusätzlich ist auch eine der folgenden persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Dies ist der Fall: 

  • Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist.
  • Wenn durch eine Maßnahme eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden kann.
  • Wenn bei bereits geminderter Erwerbsfähigkeit diese wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
  • Wenn bei teilweiser Erwerbsminderung durch eine Leistung Ihr Arbeitsplatz erhalten oder ein anderer in Aussicht stehen kann.

Selbstverständlich müssen auch die Weiterbildungskurse entsprechend zertifiziert sein, um gefördert zu werden. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach geeigneten Kursen.

Betrachten Sie die Leistungen durch die Rentenversicherung als einen wertvollen Betrag zu Ihrer Gesundheit, physisch und mental. Die geförderten Maßnahmen können Sie persönlich weiterbringen und neue Chancen eröffnen. Eine Weiterbildung hilft Ihnen mit erweiterten Qualifikationen neue Bereiche innerhalb Ihres bisherigen Arbeitsfeldes zu erschließen. Ist für Sie ein beruflicher Neubeginn durch eine Umschulung von Vorteil, werden auch Ihre Wünsche, Neigungen und Fähigkeiten bei der Auswahl berücksichtigt. Sie sollen auch in der Zukunft so selbstbestimmt wie möglich leben können. 

1. Antrag stellen

An erster Stelle stehen Ihre Gesundheit und der Wunsch nach Genesung. Deshalb werden zuerst medizinische Maßnahmen ergriffen. Nach der Behandlung werden Ihre Ärzte und Therapeuten Ihnen eine medizinische Rehabilitation vorschlagen. Dabei wird u.a. Ihre zukünftige berufliche Eignung und Belastbarkeit geprüft bzw. getestet. Mit dem Abschlussbericht der medizinischen Rehabilitation können Sie einen Antrag auf berufliche Rehabilitation bzw. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen. Sollten Sie sich noch in der medizinischen Rehabilitation befinden, können Sie auch von dort den Antrag stellen.

Die Antragsformulare können Sie unter dem Stichwort "Formularpaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)" von der Webseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen. 

Gut zu wissen: Für die schnelle Bearbeitung Ihres Antrages benötigt die DRV einen sogenannten Befundbericht. Laden Sie das entsprechende Formular herunter und lassen Sie dieses von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen. Laden Sie es anschließend im Rahmen Ihrer Antragstellung gleich mit hoch.

2. Antrag einreichen

Ist der Antrag erst einmal ausgefüllt, reichen Sie diesen bei Ihrer Rentenversicherung ein bzw. laden ihn hoch. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und berufliche Anpassungsleistungen und Weiterbildungsleistungen. Ziel der Leistungen ist es, Ihre dauerhafte Erwerbsfähigkeit zu sichern oder Sie wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Bei der Auswahl der Leistungen wird Ihre Eignung, Neigung sowie Ihre bisherige Tätigkeit und die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes berücksichtigen. Für eine erfolgreiche berufliche Rehabilitation sollten Sie den Antrag für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben immer unmittelbar im Anschluss der medizinischen Behandlung einreichen.

Gut zu wissen: Rehabilitationen werden als Beitragszeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt und erhöhen damit Ihre spätere Rente. Zudem zählen sie bei der Wartezeit für alle Rentenansprüche mit.

3. Bewilligung abwarten

Ihr Antrag wird nun bearbeitet. Binnen 2-3 Wochen sollten Sie eine Antwort erhalten. Auch wenn alle versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind, ist die Bewilligung Ihres Antrags immer auch eine Einzelfallentscheidung. Im Zweifel fragen Sie bei der zuständigen Person Ihrer Deutschen Rentenversicherung nach.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind beispielsweise Berufsvorbereitungen, einschließlich der wegen Ihrer Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung, eine berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung, ein Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, aber auch Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft. Ein Übergangsgeld kann Ihnen grundsätzlich in gleicher Weise bewilligt werden, wie bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Unter bestimmten Umständen auch eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten. Zuzahlungen sind bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu leisten.

Gut zu wissen: Im Reha-Bescheid des Kostenträgers werden die Leistungen zunächst für zwei Jahre bewilligt. 3 Monate vor Ablauf dieser Zeit kann eine Verlängerung beantragt werden.

4. Bildungsträger auswählen

Wurde der beruflichen Rehabilitation zugestimmt, sollten Sie wieder Kontakt mit Ihrem:Ihrer Reha-Berater:in bei der DRV aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Zusammen mit Ihrem:Ihrer Reha-Berater:in klären Sie nun, welche Qualifizierung zu Ihnen passt, ganz individuell, je nach Ihren Interessen, Ihrer Berufserfahrung und Eignungen. Die Möglichkeiten und auch der Umfang der Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung sind vielfältig. Die Leistungen reichen von Weiterbildung, über Coaching zu Umschulung. Informieren Sie sich auf Viona, welche Kurse und Anbieter für Sie in Frage kommen.

5. Infogespräch mit Ihrem Bildungsträger vereinbaren

Sie haben auch die Möglichkeit über unser Portal direkt mit einem Bildungsanbieter Ihrer Wahl in Kontakt zu treten, der Sie in der Kurswahl berät. Haben Sie Ihren passenden Bildungsanbieter gefunden, sind Sie nur noch einen Schritt von Ihrem beruflichen Neustart entfernt. Vereinbaren Sie ein Gespräch und informieren sich über die Inhalte der Maßnahmen sowie über den zeitlichen und organisatorischen Ablauf. Viele Fragen, die Ihnen im Kopf herumschwirren, lassen sich nur in einem persönlichen Gespräch klären.

Alle Kurse mit Förderung durch die DRV

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines passenden Bildungsanbieters in Ihrer Nähe. Schreiben Sie eine Mail an kundencenter@viona.online oder rufen Sie uns an!

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