Tolle Ausbildung und Lust auf mehr? Wenig Geld, aber Hummeln im Hintern? Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung macht es möglich, sich neben dem Beruf weiterzubilden. Das Weiterbildungsstipendium wird vom Bund finanziert und richtet sich speziell an begabte und talentierte Berufseinsteiger:innen, die ihre Berufsausbildung mit sehr guten Noten abgeschlossen haben. Erfahren Sie hier, was sich hinter dem Stipendium verbirgt und wie Sie sich bewerben können.
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) ist ein Begabtenförderungswerk für die berufliche Bildung. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, kurz BMBF, koordiniert die SBB das Weiterbildungsstipendium, ein Programm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung engagierter junger Fachkräfte. Gemeint ist damit die berufliche Weiterbildung von Berufseinsteiger:innen mit guten Noten, die als Berufsanfänger:in noch nicht viel verdienen, sich aber trotzdem weiter qualifizieren möchten. Durchgeführt wird es von den Kammern und den für die Berufsbildung zuständigen Stellen.
Was bietet das Weiterbildungsstipendium?
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Menschen unter 25 Jahren, die ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und sich nun beruflich weiterqualifizieren möchten. Mit dem Stipendium können diese Fachkräfte eine bis zu dreijährige Weiterbildung finanzieren, sei es im bisherigen Berufsfeld, um sich weiter zu spezialisieren oder um neue berufliche Perspektiven bis hin zur Selbstständigkeit zu erkunden. Das Programm bietet die Möglichkeit, berufliche Kompetenzen gezielt auszubauen und Karrierechancen zu erweitern.
Achtung: Hochschulabsolvent:innen können nicht in das Förderprogramm für ein Weiterbildungsstipendium aufgenommen werden.
Für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Aufnahme ist nur bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Unter Anrechnung eines Freiwilligendienstes oder Erziehungsurlaubs kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen.
Neben dem Nachweis besonderer beruflicher Leistungen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sein.
Hinweis: Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Förderung mit dem Weiterbildungsstipendium? Dann nutzen Sie doch eine andere Förderung für Berufstätige wie zum Beispiel das Qualifizierungschancengesetz.
Zu den förderfähigen Weiterbildungen zählen:
Die Bildungsmaßnahmen können Sie selbst auswählen. Auch den Antrag stellen Sie selbst.
Achtung: Es handelt sich ausdrücklich um eine berufsbegleitende Förderung, also eine duale Ausbildung. Eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden ist Voraussetzung. Arbeitssuchende können nur gefördert werden, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dies von der zuständigen Agentur für Arbeit bestätigt wird. Die Teilnahme an einer Vollzeitfortbildung ist förderfähig, wenn Sie dafür beurlaubt oder freigestellt werden.
Das Bewerbungsverfahren besteht aus mehreren Schritten, die Sie sorgfältig befolgen sollten:
1. Sie erfüllen zunächst alle Voraussetzungen:
2. Sie stellen den Antrag vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der für Sie zuständigen Stelle, z.B. bei der Handwerkskammer. Beschäftigte in bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufen wie Alten- oder Krankenpflege können den Antrag direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung stellen.
Dann erkundigen Sie sich, welche Stelle, Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes für Sie zuständig ist. Dort melden Sie sich mit dem Wunsch, sich für das SBB-Weiterbildungsstipendium zu bewerben. Die Stellen sind:
Kleiner Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist, schauen Sie einfach in Ihren Ausbildungsvertrag. Er wurde von der zuständigen Stelle oder Kammer gegengezeichnet.
3. Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle die entsprechenden Bewerbungsunterlagen. Dazu gehören ein Merkblatt und Informationen über die Bewerbungsfristen.
Achtung: Bitte erkundigen Sie sich genau, da es von Stelle zu Stelle kleine Unterschiede gibt, auch bei den einzureichenden Unterlagen.
4. Schicken Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers, Lebenslauf und Zeugniskopien, an die zuständige Stelle.
5. Die zuständige Stelle prüft nun Ihre Bewerbung und entscheidet, ob Sie in das Programm aufgenommen werden. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der SBB: https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines passenden Bildungsanbieters in Ihrer Nähe. Schreiben Sie eine Mail an kundencenter@viona.online oder rufen Sie uns an!