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WissenswertesDas Weiterbildungsstipendium

Auch als Berufseinsteiger:in durchstarten - Das Weiterbildungsstipendium

Tolle Ausbildung und Lust auf mehr? Wenig Geld, aber Hummeln im Hintern? Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung macht es möglich, sich neben dem Beruf weiterzubilden. Das Weiterbildungsstipendium wird vom Bund finanziert und richtet sich speziell an begabte und talentierte Berufseinsteiger:innen, die ihre Berufsausbildung mit sehr guten Noten abgeschlossen haben. Erfahren Sie hier, was sich hinter dem Stipendium verbirgt und wie Sie sich bewerben können.

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Auch als Berufseinsteiger:in durchstarten - Das Weiterbildungsstipendium
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Das Weiterbildungsstipendium fördert begabte junge Menschen

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) ist ein Begabtenförderungswerk für die berufliche Bildung. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, kurz BMBF, koordiniert die SBB das Weiterbildungsstipendium, ein Programm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung engagierter junger Fachkräfte. Gemeint ist damit die berufliche Weiterbildung von Berufseinsteiger:innen mit guten Noten, die als Berufsanfänger:in noch nicht viel verdienen, sich aber trotzdem weiter qualifizieren möchten. Durchgeführt wird es von den Kammern und den für die Berufsbildung zuständigen Stellen.

Was bietet das Weiterbildungsstipendium?

  • Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an begabte junge Menschen unter 25 Jahren, die sich durch Weiterbildung in ihrem Beruf höher qualifizieren wollen, bis hin zur Selbstständigkeit.
  • Gefördert wird die berufliche Weiterbildung eigener Wahl, sowohl fachbezogen als auch fachübergreifend, z.B. Sprach- und Softwarekurse.
  • Fachbezogen werden insbesondere Vorbereitungskurse auf berufliche Aufstiegsprüfungen zum Meister, Techniker, Fachwirt sowie Fachweiterbildungen wie Intensivpflege und Anästhesie gefördert.
  • Das Stipendium bietet für maximal drei Jahre eine finanzielle Unterstützung von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Zusätzlich kann im ersten Jahr ein IT-Bonus beantragt werden.
  • Die geförderten Weiterbildungen finden in der Regel berufsbegleitend statt. 
  • Damit bietet das Programm jungen, begabten Berufsanfängern, die noch über ein geringes Einkommen verfügen, die Möglichkeit, sich weiterzubilden und damit ihre beruflichen Chancen gleich zu Beginn ihrer Karriere zu verbessern.

Alle Kurse mit Förderung durch das Weiterbildungsstipendium

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Menschen unter 25 Jahren, die ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und sich nun beruflich weiterqualifizieren möchten. Mit dem Stipendium können diese Fachkräfte eine bis zu dreijährige Weiterbildung finanzieren, sei es im bisherigen Berufsfeld, um sich weiter zu spezialisieren oder um neue berufliche Perspektiven bis hin zur Selbstständigkeit zu erkunden. Das Programm bietet die Möglichkeit, berufliche Kompetenzen gezielt auszubauen und Karrierechancen zu erweitern.

Achtung: Hochschulabsolvent:innen können nicht in das Förderprogramm für ein Weiterbildungsstipendium aufgenommen werden.

Was sind die Voraussetzungen?

Für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten oder einem Notendurchschnitt von 1,9 oder besser
  • Platz 1 bis 3 in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • Begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.

Die Aufnahme ist nur bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Unter Anrechnung eines Freiwilligendienstes oder Erziehungsurlaubs kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen.

Neben dem Nachweis besonderer beruflicher Leistungen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sein.

Hinweis: Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Förderung mit dem Weiterbildungsstipendium? Dann nutzen Sie doch eine andere Förderung für Berufstätige wie zum Beispiel das Qualifizierungschancengesetz.

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Weiterbildungen zählen:

  • Fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z.B. Meister:in, Fachwirt:in, Fachkrankenpfleger:in
  • Fachübergreifende Weiterbildungen wie Softwarekurse, Intensivsprachkurse
  • Ein berufsbegleitendes Studium, das auf einer Ausbildung oder einer aktuellen Berufstätigkeit aufbaut.

Die Bildungsmaßnahmen können Sie selbst auswählen. Auch den Antrag stellen Sie selbst.

Achtung: Es handelt sich ausdrücklich um eine berufsbegleitende Förderung, also eine duale Ausbildung. Eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden ist Voraussetzung. Arbeitssuchende können nur gefördert werden, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dies von der zuständigen Agentur für Arbeit bestätigt wird. Die Teilnahme an einer Vollzeitfortbildung ist förderfähig, wenn Sie dafür beurlaubt oder freigestellt werden.
 

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
  • Die Förderung des Weiterbildungsstipendiums umfasst Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro, verteilt auf drei Förderjahre und für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen. Pro Jahr stehen Ihnen somit 2.900 Euro zur Verfügung, die Sie für mehrere förderfähige Maßnahmen einsetzen können. Die genaue Aufteilung der Förderung innerhalb der drei Jahre kann individuell vereinbart werden.
  • Der Eigenanteil pro Fördermaßnahme beträgt immer 10 Prozent. Dieser Eigenanteil mindert die Gesamtfördersumme nicht.
  • Zu Beginn der ersten Fördermaßnahme, also im ersten Jahr, können Sie zusätzlich einen IT-Bonus in Höhe von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragen.
  • Der Zuschuss muss zweckentsprechend verwendet werden. Förderfähig sind die Kosten der Maßnahme, Reisekosten, Übernachtungskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten. Im Einzelfall kann die zweckentsprechende Verwendung anhand von Rechnungen und Teilnahmebestätigungen geprüft werden.
Wie bewerbe ich mich um ein Weiterbildungsstipendium?

Das Bewerbungsverfahren besteht aus mehreren Schritten, die Sie sorgfältig befolgen sollten:

1. Sie erfüllen zunächst alle Voraussetzungen:

  • Sie haben eine anerkannte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen
  • Sie sind jünger als 25 Jahre oder Sie überschreiten die Altersgrenze um maximal 3 Jahre (bei Anrechnung eines Freiwilligendienstes oder Erziehungsurlaubs).
  • Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche oder sind bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.

2. Sie stellen den Antrag vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der für Sie zuständigen Stelle, z.B. bei der Handwerkskammer. Beschäftigte in bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufen wie Alten- oder Krankenpflege können den Antrag direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung stellen.

Dann erkundigen Sie sich, welche Stelle, Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes für Sie zuständig ist. Dort melden Sie sich mit dem Wunsch, sich für das SBB-Weiterbildungsstipendium zu bewerben. Die Stellen sind:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • Zahnärztekammer
  • Tierärztekammer
  • Apothekerkammer
  • Rechtsanwaltskammer
  • Notarkammer
  • Steuerberaterkammer
  • Landwirtschaftskammer oder Landesbehörde für Landwirtschaft
  • Einrichtung des öffentlichen Dienstes

Kleiner Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist, schauen Sie einfach in Ihren Ausbildungsvertrag. Er wurde von der zuständigen Stelle oder Kammer gegengezeichnet.

3. Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle die entsprechenden Bewerbungsunterlagen. Dazu gehören ein Merkblatt und Informationen über die Bewerbungsfristen.

Achtung: Bitte erkundigen Sie sich genau, da es von Stelle zu Stelle kleine Unterschiede gibt, auch bei den einzureichenden Unterlagen.

4. Schicken Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers, Lebenslauf und Zeugniskopien, an die zuständige Stelle.

5. Die zuständige Stelle prüft nun Ihre Bewerbung und entscheidet, ob Sie in das Programm aufgenommen werden. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der SBB: https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium

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Das Weiterbildungsstipendium kurz erklärt.
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