Welche Entscheidungen in diesem Monat von Bundesregierung, Ministerien und Ämtern getroffen wurden sowie weitere Neuigkeiten zu kommenden Gesetzen in der Bildungspolitik erfahren Sie in unserer aktuellen Politik-News.
Der bereits vorgestellte Gesetzentwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) nahm seine erste parlamentarische Hürde. Der Bundesrat stimmt am 22. März den Intentionen des Gesetzes zu, fordert aber, dass nur Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, zum Validierungsverfahren zuzulassen seien, um die duale Ausbildung nicht als reguläre Ausbildungsform auszuhebeln. Regelungen zur Schulbesuchspflicht sind (ausschließlich) Ländersache, sodass eine vollständige berufliche Qualifikation außerhalb der dualen Ausbildung faktisch die zwölfjährige Schulbesuchspflicht verkürze. Dieser Eingriff in die Kultushoheit der Länder geht nach Ansicht des Bundesrats jedoch nicht.
Er fordert zudem, dass die für die Validierung erforderliche gesammelte Berufserfahrung mindestens das Zweieinhalbfache der Regelausbildungszeit betragen muss, damit dem relevanten Lernen am Arbeitsplatz im Vergleich zur dualen Ausbildung ein angemessener Zeitraum eingeräumt wird. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass sich Jugendliche für das Validierungsverfahren als (vermeintlich) einfacheren Weg zur Fachkraft entscheiden und der zweite Lernort Berufsschule einfach umgangen wird. Der bildungspolitische Beitrag der Berufsschulen auch hinsichtlich der Erweiterung der Allgemeinbildung und berufsübergreifenden Fähigkeiten und Kompetenzen ist allgemein anerkannt.
Wie geht es weiter?
Die Bundesregierung befasst sich mit der Bundesratsstellungnahme und anschließend der Bundestag mit dem Gesetzentwurf insgesamt. Verabschiedet er diesen, so wird der Bundesrat in einer seiner nächsten Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal abschließend beraten.
Zum 1. April 2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (= AWBG) in Kraft. Zentrale Inhalte sind, neben der Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter und der Einführung eines Qualifizierungsgeldes, auch die Ausbildungsgarantie. Die neuen gesetzlichen Regelungen im Kontext der Ausbildungsgarantie betreffen 4 Förderinstrumente, die zum 1. April bzw. 1. August 2024 eingeführt werden.
1) Ab April fördern die Agentur für Arbeit (= AA) und das Jobcenter (= JC) Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Dabei können auch notwendige Kosten, wie zum Beispiel Fahrt- oder Unterkunftskosten, übernommen werden. Beratung zur Berufsorientierung und -wahl ergänzen dieses Förderinstrument.
2) Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die bereit sind, für eine betriebliche Berufsausbildung umzuziehen. Mit dem Zuschuss können Auszubildende bis zu zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen.
3) Als drittes Element der Ausbildungsgarantie treten zum 1. April neue Regelungen bei der Einstiegsqualifizierung in Kraft. Sie kann nun in Teilzeit absolviert werden und die Mindestdauer wird von 6 auf 4 Monate verkürzt. So können mehr Jugendliche und Betriebe die Einstiegsqualifizierung nutzen, beispielsweise auch mehr Menschen mit Behinderungen. Das trägt einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Rechnung.
4) Zum 1. August 2024 wird die Außerbetriebliche Berufsausbildung neu geregelt. Förderberechtigte haben dann einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung. Voraussetzung ist, dass die jungen Menschen hinreichende Bewerbungsbemühungen unternommen und die Angebote der Berufsberatung wahrgenommen haben. Des Weiteren wird die Zielgruppe der Förderberechtigten auf junge Menschen, die in einer Region wohnen, in der die Agenturen für Arbeit eine erhebliche Unterversorgung an Ausbildungsplätzen festgestellt haben, erweitert.
Ebenfalls von der Bundesregierung eingebracht und dem Bundesrat zugeleitet wurde der Entwurf des 29. Änderungsgesetzes zum Berufsausbildungsförderungsgesetz BAföG. Im Vorspann werden die Inhalte aufgeführt, die im Wesentlichen der Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsvertrags dienen sollen.
Der umfangreiche Entwurf des Vierten Bürokratieabbaugesetzes wurde letzte Woche vorgelegt, enthält aber nur wenige Passagen, die für Trägerlandschaft unmittelbar relevant sind. Zu nennen ist eine Änderung bei der Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gem. § 56 SGB II. Angedacht ist, dass die Vorlagepflicht „…auch für Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Abs.1 S.2 Nr.4 oder Teilnehmende einer Maßnahme nach § 16 Abs.1 S.2 Nr.2 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III oder Teilnehmende an einer Maßnahme nach § 16f oder § 16k, auch sofern diese keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten“ entfällt.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales (= BMAS) wurde in der Fragestunde des Deutschen Bundestags am 20. März von der Abgeordneten Mareike Wulf zum Weiterbestehen der Weiterbildungsverbünde befragt (Plenarprotokoll 20/159):
„Wie begründet die Bundesregierung das Auslaufen der Förderung der Weiterbildungsverbünde (zweite Förderrichtlinie endet am 1. Juli 2024), wo doch die Weiterbildungsverbünde elementare Netzwerkpartner bei der Vermittlung und Beratung von Weiterbildungsangeboten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Fläche sind (Zitat des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, auf der Nationalen Weiterbildungskonferenz am 14. November 2023)?“
Antwort BMAS: „Ende 2024 läuft die Förderung des Bundesprogramms ‘Aufbau von Weiterbildungsverbünden‘ planmäßig aus. In den letzten zwei Jahren konnten 53 Verbundprojekte Betrieben passgenaue Weiterbildungs-informationen zur Verfügung stellen, Qualifizierungsbedarfe identifizieren, trägerneutral beraten sowie bei der inhaltlichen Ausgestaltung neuer Weiterbildungskonzepte und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen. Es liegt im Interesse der Bundesregierung, die durch das Bundesprogramm angestoßenen weiterbildungspolitischen Netzwerke und regionalen Kooperationsstrukturen möglichst nachhaltig anzulegen. Daher wurden bereits zu Beginn der Förderung Angaben zur langfristigen Tragfähigkeit der Projekte für die Zeit nach Beendigung der Förderlaufzeit von den Projekten eingefordert.“
Weitere Neuigkeiten aus der Bildungspolitik und der Bildungsbranche erhalten Sie demnächst wieder in unseren News.