Geprüfter Berufspädagoge - Geprüfte Berufspädagogin (IHK)

ABSCHLUSS
Zeitrahmen / Dauer
24 Wochen in Vollzeit
Förderungen
  • Bildungsgutschein
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Berufliche Rehabilitation
Kursformat
online von zu Hause
online am Standort

Zusammenfassung

Berufspädagogen planen und organisieren die betrieblichen Aus- und Weiterbildungsprozesse. Sie sind verantwortlich für die Verbesserung und Neukonzeption von Weiterbildungsmaßnahmen zum Beispiel bei neuen Qualifikationsanforderungen im Rahmen der Digitalisierung und Industrie 4.0. Dazu gehören auch die Feststellung des unternehmensspezifischen Qualifikationsbedarfs und die Planung und Durchführung von Personalentwicklungskonzepten. Zudem sind Berufspädagogen für die Betreuung und Beratung von Auszubildenden und Beschäftigten in Lernprozessen zuständig, begleiten Lernzielkontrollen und geben Feedback. Weiter gestalten sie das Aus- und Weiterbildungsmarketing und sind in Rahmen von Evaluationen für das Bildungscontrolling zuständig.

Kursinhalt

Prüfungsteil Kernprozesse der beruflichen Bildung:

  • Lernprozesse und Lernbegleitung
  • Planungsprozesse
  • Managementprozesse

Prüfungsteil Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung:

  • Berufsausbildung
  • Weiterbildung
  • Personalentwicklung und -beratung

Prüfungsteil Spezielle berufspädagogische Funktionen

Anforderungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt, zum Fachkaufmann/-kauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis,
2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.

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