Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen - Vorbereitung auf Externenprüfung / Externenregelung - Crashkurs (inkl. Prüfungsgebühren)
Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran? Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung mit den Schwerpunkten:
Gesundheitswesen
Geschäfts- und Leistungsprozesse
Wirtschafts- und Sozialkunde
Fallbezogenes Fachgespräch
5 gute Gründe für Viona
über
individuell kombinierbare Kurse
über
erfolgreiche Teilnehmer
über %
Weiterempfehlungsrate
%
Abschlussquote Weiterbildung
über Jahre
Erfahrung mit Online-Schulungen
Berufsperspektive
Die Gesundheitsbranche boomt. Kaum eine andere Branche wächst aktuell so stark und so konstant wie der Gesundheitssektor. Neben Pflegekräften werden auch Experten für wirtschaftliche Fragen gesucht. Kaufleute im Gesundheitswesen sind gefragte Allrounder in der Gesundheitsbranche, denn sie verfügen sowohl über betriebswirtschaftliches als auch medizinisches Wissen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, Schnittstellen in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens kompetent zu besetzen. Mit bestandener Externenprüfung bieten sich den Absolventen daher vielseitige berufliche Perspektiven in einer Zukunftsbranche.
Zielgruppe
Für alle Interessierten, welche über eine Prüfungszulassung der IHK verfügen und Ihren Berufsabschluss nachholen möchten.
Anforderungen
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig. Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.