Das Förderprogramm Bildungsprämie ist beendet.

Seit 2008 unterstützt das Bundesbildungsministerium Erwerbstätige, die durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern möchten, doch aufgrund ihres geringen Einkommens die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne Weiteres tragen können. Nach insgesamt 14 erfolgreichen Programmjahren ist es nun vorbei mit der Bildungsprämie. Bis Ende 2022 mussten alle Anträge auf Kostenerstattung beim Bundesverwaltungsamt eingereicht sein.
Aktualisiert am 08.02.2023
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Blicken wir kurz zurück. Von 2008 bis 2021 konnten Berufstätige eine Bildungsprämie beantragen. Die Bildungsprämie hatte zum Ziel, die berufsbezogene Weiterbildung von Erwerbstätigen mit einem geringen Einkommen finanziell zu fördern. Mit dem Prämiengutschein übernahm der Staat die Hälfte der Seminarkosten, bis zu einer Höhe von 500 Euro. 

Die Bildungsprämie konnte leicht mit der Weiterbildungsprämie oder dem Bildungsgutschein verwechselt werden. Letzterer trägt im Unterschied dazu bei, Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende bei der beruflichen Wiedereingliederung zu unterstützen. Die sehr ähnlichen Bezeichnungen waren der Grund dafür, dass viele die Bildungsprämie gar nicht kannten oder übersahen. Und doch ist das Programm in der Rückschau ein großer Erfolg.

Während der Programmlaufzeit wurden über 405.000 Prämiengutscheine von den rund 500 Beratungsstellen ausgegeben. Manche nutzten die Möglichkeit auf einen Prämiengutschein auch mehrmals, um sich neben dem Beruf ein zweites Standbein aufzubauen. Laut einer Umfrage unter den Teilnehmern des Programms profitierte die Mehrzahl von ihrer Fortbildung. So haben zwei Drittel der Befragten im Anschluss ihrer Weiterbildung neue berufliche Aufgaben übernommen. Bei gut einem Drittel wirkte sich die geförderte Maßnahme positiv auf das Gehalt oder die berufliche Stellung aus. Nicht zuletzt stimmten 87 Prozent der Tatsache zu, dass ihnen die Weiterbildung eine größere persönliche Zufriedenheit bei der Arbeit brachte.

Doch was kommt nach der Bildungsprämie? Welche Möglichkeiten gibt es zur Förderung von weiterbildungswilligen Geringverdienern? Zum einen das Qualifizierungschancengesetz, eine Förderung von sozialversicherungspflichten Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit. Zum anderen das Aufstiegs-BAföG. Ganz neu plant die Bundesregierung das „Lebenschancen-BAföG“. Sie möchte damit ein übergreifendes Förderinstrument schaffen, das auch die Zielgruppe des ausgelaufenen Programms „Bildungsprämie“ berücksichtigt.

Auf unserer Seite „Weiterbildung für Beschäftigte – so finanzieren Sie Ihre Weiterbildung“ finden Sie umfangreiche Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen des Staates und weitere finanzielle Fördermöglichkeiten.

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