Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran? Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung mit den Schwerpunkten:
Immobilienwirtschaft
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Wirtschafts- und Sozialkunde
Fallbezogenes Fachgespräch
5 gute Gründe für Viona
über
individuell kombinierbare Kurse
über
erfolgreiche Teilnehmer
über %
Weiterempfehlungsrate
%
Abschlussquote Weiterbildung
über Jahre
Erfahrung mit Online-Schulungen
Berufsperspektive
Immobilienkaufleute haben hervorragende Berufsaussichten und überdurchschnittlich gute Karrierechancen, denn die aktuelle Lage der Immobilienbranche erweist sich als äußerst krisenfest. Investoren aus dem In- und Ausland haben ein großes Interesse an Wohnungen, Büros sowie Laden- und Logistikflächen.
Als Immobilienkaufmann/-frau sind Sie in unterschiedlichen Bereichen gefragt: Sie können beispielsweise bei einem Makler, in einem Wohnungsbauunternehmen oder bei einem Immobilien- und Projektentwickler arbeiten. Aber auch in den Immobilienabteilungen von Banken, Bausparkassen oder Versicherungen und in anderen Bereichen der Immobilienwirtschaft sind Immobilienkaufleute beschäftigt.
Zielgruppe
Für alle Interessierten, welche über eine Prüfungszulassung der IHK verfügen und Ihren Berufsabschluss nachholen möchten.
Anforderungen
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig. Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.