Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Vorbereitung auf Externenprüfung / Externenregelung - geringe Vorkenntnisse - Intensivkurs (IHK)

ABSCHLUSS
Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
Zeitrahmen / Dauer
48 Wochen in Vollzeit
Förderungen
  • Bildungsgutschein
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Berufliche Rehabilitation
Kursformat
online von zu Hause
online am Standort

Zusammenfassung

Um trotz fehlender Ausbildung einen angesehenen Berufsabschluss zu erwerben, gibt es für Berufserfahrene die Möglichkeit, eine Externenprüfung vor der IHK abzulegen. Dies gilt auch für den Beruf des Kaufmanns beziehungsweise der Kauffrau für Tourismus und Freizeit. Voraussetzung ist entsprechende Berufserfahrung.

Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie umfassend auf diese Externenprüfung vorbereitet. Die gezielte Vorbereitung auf die Prüfung ist sinnvoll, da neben praktischen Fähigkeiten auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft werden, die viele Externe im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben.

Die individuelle Vorbereitung auf die Abschlussprüfung wird nach einer ausführlichen persönlichen Bildungsberatung für Sie zusammengestellt und richtet sich nach Ihren Vorkenntnissen.

Kursinhalt

Themen der Vorbereitungsschulung sind zum Beispiel:

  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Information, Kommunikation und Kooperation
  • Rechnungswesen
  • Marketing
  • Personal
  • Präsentation
  • Methoden des Projektmanagements
  • Planung und Organisation von Veranstaltungen
  • Veranstaltungskonzeption
  • Durchführung von Veranstaltungen
  • Destination und Region
  • Leistungserstellung
  • Gewährleistung von Servicequalität
  • Vertrieb
  • Anwendung von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
  • Gestaltung der Destination

Anforderungen

Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.

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