Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Langzeitarbeitslose und löste am 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV, ab. Es soll erwerbsfähigen Menschen ohne Arbeit helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Neben den Regelsätzen werden auch Miete, Heizkosten und Rundfunkgebühren übernommen. Die Reform beinhaltet nicht nur die notwendige Erhöhung der Regelsätze, sondern auch Verbesserungen im Bereich der Weiterbildung. So wurde im Bürgergeldgesetz der so genannte Vermittlungsvorrang zugunsten der Weiterbildung aufgehoben. Oberstes Ziel bleibt die Vermittlung in Arbeit. Der Gesetzgeber hat aber erkannt, dass die Qualifizierung durch Fort- und Weiterbildung die Vermittlung erheblich erleichtert und langfristig den Erhalt des Arbeitsplatzes sichert.
Ging es früher darum, Arbeitssuchende möglichst schnell in Arbeit zu bringen, setzt der Staat heute auf eine langfristige Integration der Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt. Das Ziel: dauerhafte Arbeit statt Hilfsjobs. Um das zu erreichen, stellt er die Aus- und Weiterbildung vor die Vermittlung und schafft zusätzliche Anreize: Wer Bürgergeld bezieht und etwas für seine berufliche Qualifikation tut, erhält jetzt einen Bonus. Damit sollen die Betroffenen motiviert werden, sich weiterzubilden, eine Umschulung zu machen oder einen Berufsabschluss nachzuholen, um so ihre Vermittlungs- und Beschäftigungschancen zu erhöhen.
Ob Sie vom Staat einen monatlichen Zuschuss zum Bürgergeld in Form von Bürgergeldbonus oder Weiterbildungsgeld erhalten, hängt von der Art der Weiterbildung ab. Wir erklären Ihnen den Unterschied, die Höhe des Zuschusses, wer ihn bekommt und wie.
Der Unterschied auf einen Blick
Mit dem Bürgergeldbonus werden Weiterbildungen ohne Berufsabschluss gefördert. Dazu gehören auch Coachings, Sprachkurse und Bewerbungstrainings. Der Zuschuss wird für die Dauer der Weiterbildung gewährt, mindestens jedoch für acht Wochen. Der Kurs muss also länger als acht Wochen dauern. Die Höhe beträgt 75 € und wird monatlich zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.
Das Weiterbildungsgeld hingegen wird nur für abschlussbezogene Maßnahmen wie Umschulungen oder Berufsausbildungen gezahlt. Dazu gehören auch Weiterbildungen mit zertifizierten Teilqualifikationen, Vorbereitungskurse auf Externen-/Schulfremdenprüfungen, jede Form der Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt. Es beträgt 150 € und wird ebenfalls monatlich zusätzlich zum Regelbedarf für die Dauer der Maßnahme gezahlt. Damit ist das Weiterbildungsgeld doppelt so hoch wie der Bürgergeldbonus.
Unabhängig für welche Art der Weiterbildung Sie sich entscheiden: Sie haben Anspruch auf die Zuschüsse, wenn sie arbeitslos oder angestellt sind und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, das sogenannte Bürgergeld. Näheres zum Bürgergeld finden Sie unten auf dieser Seite. Die Zuschüsse sind anrechnungsfrei und damit unabhängig von anderen Zahlungen, Einkünften oder Vermögen.
Den Bürgergeldbonus erhalten Sie auch, wenn die Maßnahme von einem Rehabilitationsträger wie der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft gefördert wird. Das kann auf Sie zutreffen, wenn Sie wegen einer körperlichen, seelischen, Sinnes- oder Lernbehinderung besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen. Entscheiden Sie sich für eine abschlussbezogene rehabilitationsspezifische Weiterbildung oder für Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene rehabilitationsspezifische Weiterbildung, haben Sie ebenfalls Anspruch auf das Weiterbildungsgeld.
Und noch etwas Wichtiges hat sich mit der Reform geändert: Wer eine Ausbildung machen oder einen Berufsabschluss nachholen will, kann das jetzt über einen Zeitraum von drei Jahren tun. Bisher waren es maximal zwei Jahre. Damit wird auch besonderen Lebensumständen Rechnung getragen, wie zum Beispiel der Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.
Ihren Antrag stellen Sie dort, wo Sie bereits Ihre Leistungen erhalten, bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter. Sie können als Kunde auch jederzeit und bequem Ihren Antrag online erledigen.
Auch wenn die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose schon zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, werden die Bonuszahlungen erst ab dem 1. Juli 2023 bewilligt und ab dann gezahlt. Man hat sich auf eine schrittweise Einführung der Bürgergeld-Reform verständigt, da die Arbeitsagenturen und Jobcenter ohnehin schon überlastet sind.
Das bedeutet für Sie:
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Weiterbildungskurs und Anbieter trotzdem bereits jetzt auszuwählen, um sich den Bonus auf jeden Fall zu sichern. Hier bei Viona haben Sie deutschlandweit die größte Auswahl an Anbietern und Kursen.
Grundsätzlich gilt: Wer sich weiterbildet und damit qualifiziert, steht auf jeden Fall sicherer auf seinen Beinen und hat die Chance, mehr Geld zu verdienen und seine Situation deutlich zu verbessern.
Zusätzlich zum Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus kann Ihnen bei erfolgreicher Zwischen- und Abschlussprüfung eine Weiterbildungsprämie (Link) in Höhe von bis zu 2.500 € ausgezahlt werden.
Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es nicht nur den finanziellen Bonus während Ihrer Weiterbildung oder Abschlussprämien, sondern auch eine bis zu 100%ige Förderung Ihrer Maßnahme mit dem Bildungsgutschein.
Hier informieren wir Sie, welche Förderung für Sie die richtige ist.
Wenn Sie an weiteren Informationen über das Bürgergeld interessiert sind, haben Sie auf den folgenden Seiten die Möglichkeit dazu:
Fragen und Antworten zum Bürgergeld des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Fragen und Antworten zum Bürgergeld der Servicestelle SGB II
Hintergrundinfos zum Bürgergeld des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales