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So gelingt Ihr beruflicher Neustart: mit dem neuen Bürgergeld-Bonus und dem Weiterbildungsgeld 2023.

Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Langzeitarbeitslose und löste am 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV, ab. Es soll erwerbsfähigen Menschen ohne Arbeit helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Neben den Regelsätzen werden auch Miete, Heizkosten und Rundfunkgebühren übernommen. Die Reform beinhaltet nicht nur die notwendige Erhöhung der Regelsätze, sondern auch Verbesserungen im Bereich der Weiterbildung. So wurde im Bürgergeldgesetz der so genannte Vermittlungsvorrang zugunsten der Weiterbildung aufgehoben. Oberstes Ziel bleibt die Vermittlung in Arbeit. Der Gesetzgeber hat aber erkannt, dass die Qualifizierung durch Fort- und Weiterbildung die Vermittlung erheblich erleichtert und langfristig den Erhalt des Arbeitsplatzes sichert.

So gelingt Ihr beruflicher Neustart: mit dem neuen Bürgergeld-Bonus und dem Weiterbildungsgeld 2023.
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Finanzielle Anreize für die Weiterbildung

Ging es früher darum, Arbeitssuchende möglichst schnell in Arbeit zu bringen, setzt der Staat heute auf eine langfristige Integration der Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt. Das Ziel: dauerhafte Arbeit statt Hilfsjobs. Um das zu erreichen, stellt er die Aus- und Weiterbildung vor die Vermittlung und schafft zusätzliche Anreize: Wer Bürgergeld bezieht und etwas für seine berufliche Qualifikation tut, erhält jetzt einen Bonus. Damit sollen die Betroffenen motiviert werden, sich weiterzubilden, eine Umschulung zu machen oder einen Berufsabschluss nachzuholen, um so ihre Vermittlungs- und Beschäftigungschancen zu erhöhen.

Ob Sie vom Staat einen monatlichen Zuschuss zum Bürgergeld in Form von Bürgergeldbonus oder Weiterbildungsgeld erhalten, hängt von der Art der Weiterbildung ab. Wir erklären Ihnen den Unterschied, die Höhe des Zuschusses, wer ihn bekommt und wie.

Der Unterschied auf einen Blick:

  • Der Bürgergeld-Bonus wird für eine nicht abschlussbezogene Weiterbildung von mindestens 8 Wochen gezahlt und beträgt 75,00 € monatlich. Da der Bürgergeldbonus zum 31.03.2024 wieder abgeschafft wurde, muss die Weiterbildung vor April 2024 gestartet worden sein, damit Sie noch von der Förderung profitieren können.
  • Das Weiterbildungsgeld wird nur für eine abschlussbezogene Maßnahme wie eine Umschulung oder Berufsausbildung gezahlt und beträgt 150,00 € monatlich.

Das Extra-Geld

Mit dem Bürgergeldbonus werden Weiterbildungen ohne Berufsabschluss gefördert, die vor dem 1. April 2024 begonnen wurden. Dazu gehören auch Coachings, Sprachkurse und Bewerbungstrainings. Der Zuschuss wird für die Dauer der Weiterbildung gewährt, mindestens jedoch für 8 Wochen. Der Kurs muss also länger als 8 Wochen dauern. Die Höhe beträgt 75,00 € und wird monatlich zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.

Den Bürgergeldbonus erhalten Sie auch, wenn die Maßnahme von einem Rehabilitationsträger wie der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft gefördert wird. Das kann auf Sie zutreffen, wenn Sie wegen einer körperlichen, seelischen, Sinnes- oder Lernbehinderung besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen. Entscheiden Sie sich für eine abschlussbezogene rehabilitationsspezifische Weiterbildung oder für Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene rehabilitationsspezifische Weiterbildung, haben Sie ebenfalls Anspruch auf das Weiterbildungsgeld.

Das Weiterbildungsgeld hingegen wird nur für abschlussbezogene Maßnahmen wie Umschulungen oder Berufsausbildungen gezahlt. Dazu gehören auch Weiterbildungen mit zertifizierten Teilqualifikationen, Vorbereitungskurse auf Externen-/Schulfremdenprüfungen, jede Form der Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt. Das Weiterbildungsgeld erhalten sowohl Bürgergeld-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-Empfänger. Es beträgt 150,00 € und wird ebenfalls monatlich zusätzlich anrechnungsfrei zum Regelbedarf für die Dauer der Maßnahme gezahlt. Damit ist das Weiterbildungsgeld doppelt so hoch wie der Bürgergeldbonus.

Das Weiterbildungsgeld

Ebenfalls seit Juli 2023 erhalten Bürgergeld-Empfänger ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,00 Euro, wenn sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Aber nicht nur sie profitieren: Auch Empfänger von Arbeitslosengeld können bei der Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung zusätzlich Weiterbildungsgeld erhalten. Im neuen Bürgergeld-Gesetz ist zudem festgehalten, dass das Weiterbildungsgeld auch an Teilnehmer ausgezahlt wird, deren berufsabschlussbezogene Weiterbildung schon vor dem 1.7.2023 begonnen hat.

Wichtig: Das Weiterbildungsgeld bekommen Sie nur für die Teilnahme an berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen. „Als abschlussbezogene berufliche Nachqualifizierung werden Weiterbildungsmaßnahmen verstanden, die auf den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses vorbereiten und ggf. auf bereits vorhandenen Kompetenzen, z. B. aus Arbeitserfahrungen, absolvierten Qualifizierungen des sogenannten Übergangssystems oder abgebrochenen Ausbildungen, aufbauen.“ (Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung)

Die 150,00 Euro erhalten Sie anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.

  • 150,00 EUR pro Monat – für alle abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Auch Arbeitslosengeld-Empfänger können Weiterbildungsgeld erhalten.
  • Bei Viona sind Förderungen von Weiterbildungen, Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungen auf Externenprüfungen möglich.
  • Einführung seit dem 1. Juli 2023

Unabhängig für welche Art der Weiterbildung Sie sich entscheiden: Sie haben Anspruch auf die Zuschüsse, wenn Sie arbeitslos oder angestellt sind oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, das sogenannte Bürgergeld. Aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld können bei der Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung zusätzlich Weiterbildungsgeld erhalten.

Für den Bezug von Weiterbildungsgeld müssen Sie nicht zwangsläufig Bürgergeld-Empfänger sein, sondern können auch als Empfänger von Arbeitslosengeld davon profitieren. 

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Weiterbildungsgeld

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld beträgt 150,00 Euro im Monat. Es wird als Prämie gezahlt, zusätzlich zum Bürgergeld und der Miete oder zum Arbeitslosengeld. 

Wer bekommt das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld erhalten sowohl Bürgergeld-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-Empfänger, wenn sie eine „abschlussbezogene Weiterbildung“ absolvieren. Das bedeutet: Die Weiterbildung muss zu einem Berufsabschluss führen. Das kann zum Beispiel eine Umschulung sein oder ein Kurs, der mit einer anerkannten Ausbildungsprüfung abschließt.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld?

Den Bürgergeld-Bonus von 75,00 Euro im Monat erhalten Sie als Bürgergeld-Empfänger, wenn Sie eine Maßnahme besuchen, die langfristig Ihre Jobchancen verbessert. Die Weiterbildung muss nicht abschlussbezogen sein, aber über mindestens 8 Wochen laufen und vor dem 1. April 2024 gestartet sein.

Das Weiterbildungsgeld von 150,00 Euro im Monat erhalten Sie als Empfänger von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld nur dann, wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt. 

Näheres zum Bürgergeld finden Sie unten auf dieser Seite. Die Zuschüsse sind anrechnungsfrei und damit unabhängig von anderen Zahlungen, Einkünften oder Vermögen.

Und noch etwas Wichtiges hat sich mit der Reform geändert: Wer eine Ausbildung machen oder einen Berufsabschluss nachholen will, kann das jetzt über einen Zeitraum von 3 Jahren tun. Bisher waren es maximal zwei Jahre. Damit wird auch besonderen Lebensumständen Rechnung getragen, wie zum Beispiel der Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.

Ihren Antrag stellen Sie dort, wo Sie bereits Ihre Leistungen erhalten, bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter. Sie können als Kunde auch jederzeit und bequem Ihren Antrag online erledigen.

Achtung Stichtag

Auch wenn die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose schon zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, werden die Bonuszahlungen seit dem 1. Juli 2023 bewilligt und ab dann gezahlt. Man hat sich auf eine schrittweise Einführung der Bürgergeld-Reform verständigt, da die Arbeitsagenturen und Jobcenter ohnehin schon überlastet sind.

Das bedeutet für Sie:

  • Wenn Sie Ihre abschlussbezogene Weiterbildung bereits vor dem 1. Juli 2023 begonnen haben, haben Sie trotzdem Anspruch auf das Weiterbildungsgeld. Es wird jedoch erst ab diesem Zeitpunkt gezahlt und gilt nicht rückwirkend.
  • Anspruch auf den Bürgerbonus für nicht abschlussbezogene Weiterbildungen haben Sie allerdings erst, wenn diese seit dem 1. Juli 2023 begonnen haben.

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Weiterbildungskurs und Anbieter trotzdem bereits jetzt auszuwählen, um sich den Bonus auf jeden Fall zu sichern. Hier bei Viona haben Sie deutschlandweit die größte Auswahl an Anbietern und Kursen.

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Zu den Kursen

Ihre Kursauswahl bei Viona
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Weiterbildung wird belohnt

Grundsätzlich gilt: Wer sich weiterbildet und damit qualifiziert, steht auf jeden Fall sicherer auf seinen Beinen und hat die Chance, mehr Geld zu verdienen und seine Situation deutlich zu verbessern.

Zusätzlich zum Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus kann Ihnen bei erfolgreicher Zwischen- und Abschlussprüfung eine Weiterbildungsprämie in Höhe von bis zu 2.500,00 € ausgezahlt werden. Die Weiterbildungsprämie werden vom zuständigen Jobcenter oder der zuständigen Agentur für Arbeit ausbezahlt. Voraussetzung ist die Einreichung der entsprechenden Zeugnisse.

Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es nicht nur den finanziellen Bonus während Ihrer Weiterbildung oder Abschlussprämien, sondern auch eine bis zu 100%ige Förderung Ihrer Maßnahme mit dem Bildungsgutschein.

Hier informieren wir Sie, welche Förderung für Sie die richtige ist.

Weitergehende Informationen auf Seiten der Bundesministerien

Wenn Sie an weiteren Informationen über das Bürgergeld interessiert sind, haben Sie auf den folgenden Seiten die Möglichkeit dazu:

Fragen und Antworten zum Bürgergeld des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Fragen und Antworten zum Bürgergeld der Servicestelle SGB II

Hintergrundinfos zum Bürgergeld des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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