Die sogenannte Externenprüfung bietet eine Möglichkeit, einen Berufsabschluss nachzuholen. Sie ermöglicht es, un- und angelernten Personen, die keine Ausbildung absolviert haben, an der regulären Abschlussprüfung teilzunehmen. Voraussetzung ist entsprechende Berufserfahrung.
Das Nachholen des Berufsabschlusses über die Externenprüfung stellt die Externen oftmals vor besondere Herausforderungen, denn neben praktischen Fähigkeiten werden auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben. Die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ist daher sinnvoll.
In diesem Vorbereitungslehrgang werden Sie durch die Vermittlung vertiefter, prüfungsrelevanter Fachkenntnisse intensiv und praxisnah auf die Anforderungen der Externenprüfung zur Fachkraft Lagerlogistik vorbereitet.
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung mit den Schwerpunkten:
Wirtschafts- und Sozialkund
Kaufmännische Grundlagen
Fachrechnen
Arbeitsorganisation
Information und Kommunikatio
Logistische Prozesse
Qualitätssicherung
Einsatz von Arbeitsmitteln
Annahme von Gütern
Lagerung von Güter
Kommissionierung und Verpackung von Gütern
Versand von Gütern
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Umweltschutz
5 gute Gründe für Viona
über
individuell kombinierbare Kurse
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erfolgreiche Teilnehmer
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Weiterempfehlungsrate
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Abschlussquote Weiterbildung
über Jahre
Erfahrung mit Online-Schulungen
Berufsperspektive
Durch die Globalisierung, den wachsenden Binnenmarkt der EU und den boomenden Onlinehandel werden immer mehr Güter und Waren verschickt und versendet. Die Logistikbranche wächst dadurch wie kaum eine andere Branche. Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung werden besonders gesucht. Absolventen bieten sich mit Bestehen der Externenprüfung daher hervorragende berufliche Perspektiven .
Zielgruppe
Für alle Interessierten, welche über eine Prüfungszulassung der IHK verfügen und Ihren Berufsabschluss nachholen möchten.
Anforderungen
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig. Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.