Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt in dieser Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.
Die Ausbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.
Zu den genannten Inhalten lernen Sie ein Verständnis der verschiedenen Entwicklungsstufen bei Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen zu entfalten. So werden die für viele fremd anmutenden Handlungen verständlich. Sie erwerben Sensibilität für das Thema und befassen sich auch mit möglichen Beschäftigungs- und Betreuungsangeboten. Als Mitarbeiter/-in im Berufsalltag kommen Sie in den betreuenden Berufen immer wieder mit Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen in Berührung. Durch diese Zusatzqualifikation wird Ihnen der Umgang mit den genannten Mensche besser gelingen.
Kursinhalt
Grundlagen der §§ 43b, 53b SGB XI
Würdevoller Umgang mit Menschen, die an demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen leiden – z. B. als Seniorenbetreuer / im Bereich der Altenpflege, anderen Einrichtungen der stationären Pflege oder in der privaten häuslichen Pflege
Arbeiten mit der Biografie
Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren
Kommunikation
Lehre der Erkrankungen im Alter
Hygiene
Lebensphasen
Körperliche und kognitive Entwicklung
Ausbildung und Beruf
Selbständige Lebensführung
Freundschaft, Liebe, Partnerschaft
Anforderungen
Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hier sollen Sie als Interessent herausfinden, ob Ihnen die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Gute sprachliche Verständigung in Deutsch sowie PC-Grundkenntnisse sollten Sie mitbringen.
Wichtiger Hinweis für Praktika: Ab dem 16. März 2022 gilt in vielen Praktikumsbetrieben eine einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht.
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Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI mit Zusatzqualifikation Umgang mit geistig Beeinträchtigten