Wenn Sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können oder wollen, kommt für Sie möglicherweise eine Umschulung in Frage. Es handelt sich dabei um eine zweite Berufsausbildung, die stark verkürzt wird.
Bei einer regulären Berufsausbildung handelt es sich meistens um eine Erstausbildung, bei der auch Grundlagenwissen vermittelt wird. Sie dauert im Regelfall 3 Jahre, der Auszubildende hat vorher noch keine beruflichen Erfahrungen gesammelt.
Eine Umschulung vermittelt kein Grundlagenwissen, sondern konzentriert sich auf Fachwissen und wird dadurch stark verkürzt. Im Durchschnitt dauert eine Umschulung in Vollzeit nur 2 Jahre, oder bis zu 30 Monaten in Teilzeit.
Die Gründe für eine Umschulung sind vielfältig. Am häufigsten können Sie aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung Ihren Beruf nicht mehr ausführen. Es könnte auch sein, dass der Arbeitsmarkt in Ihrem Berufsfeld so gesättigt ist, dass Sie keine Arbeit mehr finden können. Auch Veränderungen im Berufsbild sind ein Grund, z.B. durch technische Neuerungen, denen Sie mit Ihrer bisherigen Ausbildung nicht mehr gewachsen sind.
Eine Umschulung dient vor allem dazu, Ihnen mit einem neuen Berufsabschluss wieder dauerhaft zu einem Arbeitsplatz zu verhelfen.
Es gibt zwei verschiedene Modelle bei der beruflichen Ausbildung, die sowohl für Erstausbildungen als auch für Umschulungen gilt.
Die Kosten für eine schulische Umschulung können von verschiedenen Trägern übernommen werden. Sowohl die Agentur für Arbeit als auch das Jobcenter fördern Umschulungen mit einem Bildungsgutschein, wenn Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Dazu ist ein Beratungsgespräch zwingend erforderlich. Das beinhaltet Lehrgangs- und Prüfungskosten. Sie erhalten Übergangsgeld, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und Ihre Sozialabgaben werden gedeckt. Darüber hinaus können Sie Fahrtkosten und ggf. Unterbringungs- und Verpflegungskosten geltend machen. Für die Kinderbetreuung können Sie einen Pauschalbetrag erhalten.
Bei einer betrieblichen Umschulung bekommen Sie vom Ausbildungsbetrieb eine Vergütung gezahlt. Diese wird auf das Übergangsgeld angerechnet.
Auch die Deutsche Rentenversicherung oder der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr können eine Umschulung finanzieren.
Die Abschlussprüfung nach einer Umschulung ist dieselbe wie bei einer normalen Berufsausbildung. Das heißt, sie erhalten denselben Titel, als wenn Sie eine normal Berufsausbildung durchlaufen hätten. Bei einer Prüfung durch die Handwerkskammer ist dies ein Gesellenbrief, bei der Prüfung durch eine Industrie- oder Handelskammer werden Sie zum Facharbeiter geprüft.
Für Ihren zukünftigen Arbeitgeber macht es keinen Unterschied, ob Sie eine reguläre Ausbildung oder eine Umschulung absolviert haben.